21.11.2024
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Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.

Dokument-Nr. 5396

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Oberlandesgericht Oldenburg Urteil27.11.2007

Ex-Mann hat Zahlungs­an­spruch wegen Eigen­bau­leistung an EhewohnungAnspruch aus ungerecht­fer­tigter Bereicherung - Rechtlicher Grund für Eigenleistung nachträglich entfallen

Das Oberlan­des­gericht Oldenburg hatte in einem Berufungs­ver­fahren über die Klage eines Ehemannes gegen den Vater seiner geschiedenen Ehefrau auf Zahlung von 20.000,- € für erbrachte Eigen­bau­leis­tungen am Haus des ehemaligen Schwiegervaters zu entscheiden.

Aufgrund einer Vereinbarung mit seinen – jetzt ehemaligen - Schwiegereltern baute der Kläger, von Beruf Bauingenieur mit handwerklicher Ausbildung, im Jahr 2001 das Obergeschoss des Hauses seiner Schwiegereltern aus und zog dann mit seiner Familie im Oktober 2001 dort ein. Der Kläger hatte Eigen­a­r­beits­leis­tungen im Wert von mindestens 20.000,- € in den Ausbau investiert. Die weiteren Kosten wurden durch einen vom Schwiegervater aufgenommenen Kredit in Höhe von 100.000,- gedeckt. Als die Familie einzog, übernahm der Kläger die monatlichen Raten für den Kredit. Die Eheleute trennten sich jedoch bereits im Januar 2002, zogen aus und der Kläger stellte die Ratenzahlungen ein. Das Zweifa­mi­li­enhaus wurde in der Folgezeit vom ehemaligen Schwiegervater mit erheblicher Wertsteigerung verkauft. Der Kläger verlangte mit seiner Klage vom Beklagten Geldersatz für die von ihm erbrachten Eigenleistungen.

Das Landgericht Oldenburg hat die Klage abgewiesen, weil Zahlungs­ansprüche nicht gegeben seien. Das Oberlan­des­gericht Oldenburg hat der Klage im Berufungs­ver­fahren stattgegeben.

Es hat nunmehr entschieden, der ehemalige Schwiegervater hafte wegen nicht gerecht­fer­tigter Bereicherung auf Zahlung der verlangten 20.000,- € für die vom Kläger erbrachten Arbeits­leis­tungen. Der Rechtsgrund für die erhaltenen Arbeits­leis­tungen, nämlich die Vereinbarung der Parteien über die Eigenleistungen des Klägers für eigene Wohnzwecke, sei durch den Auszug der Familie aufgrund der Trennung der Eheleute nur kurze Zeit später weggefallen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 27.11.2007

der Leitsatz

BGB § 812 Abs. 1 S 2 Alt 1

Ein früherer Schwiegersohn, der in großem Umfang Arbeits­leis­tungen erbracht hat, um in dem Haus seiner Schwiegereltern eine Ehewohnung zu errichten, und dadurch den Wert des Hauses erheblich gesteigert hat, kann von diesen den Wert seiner Leistungen als ungerecht­fertigte Bereicherung herausverlangen, wenn kurz darauf die Ehe scheitert, die Ehewohnung verlassen wird und die früheren Schwiegereltern die Wertsteigerung durch Verkauf des Hauses realisiert haben.

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