23.11.2024
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Dokument-Nr. 29577

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Urteil23.11.2020Oberlandesgericht Oldenburg1 Ss 166/20
Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Osnabrück, Urteil08.01.2020
  • Landgericht Osnabrück, Urteil08.06.2020
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Oldenburg Urteil23.11.2020

Caféstuhl aus Metall als Wurfgeschoss stellt gefährliches Werkzeug darStrafbarkeit wegen Landfrie­densbruch in besonders schweren Fall

Die Verwendung eines Caféstuhls aus Metall als Wurfgeschoss erfüllt den Straftatbestand eines besonders schweren Falls von Landfrie­densbruch gemäß § 125 a Satz 2 Nr. 2 StGB. Denn der Stuhl ist als gefährliches Werkzeug einzustufen. Auf eine Verlet­zungs­absicht kommt es dabei nicht an. Dies hat das Oberlan­des­gericht Oldenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich eines Länderspiels zwischen der deutschen und nieder­län­dischen Natio­nal­mann­schaft im Jahr 2018 kam es in der Innenstadt von Amsterdam zu einer gewalttätigen Ausein­an­der­setzung der Fans. Dabei warf einer der deutschen Fans insgesamt drei metallene Caféstühle in Richtung der nieder­län­dischen Fans. Verletzt wurde dabei niemand. Der deutsche Fan wurde wegen des Vorfalls vom Amtsgericht Osnabrück wegen eines besonders schweren Falls von Landfrie­densbruch zu einer auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das Landgericht Osnabrück bestätigte das Urteil. Nunmehr musste das Oberlan­des­gericht Oldenburg entscheiden.

Strafbarkeit wegen Landfrie­densbruch in besonders schweren Fall

Das Oberlan­des­gericht Oldenburg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der Angeklagte habe sich durch das Werfen der Metallstühle wegen eines Landfrie­dens­bruchs in besonders schweren Fall gemäß § 125 a Satz 2 Nr. 2 StGB strafbar gemacht. Die Stühle seien als gefährliche Werkzeuge im Sinne der Vorschrift zu werten. Unerheblich sei, ob der Angeklagte eine Verlet­zungs­absicht hatte. Das Beisichführen bzw. Verwenden genüge.

Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, ra-online (vt/rb)

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