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Dokument-Nr. 2966

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Oberlandesgericht Naumburg Urteil17.01.2006

Fehlende Neben­kos­te­n­a­b­rechnung kann für Vermieter teuer werdenVermieter rechnete nicht ab - Keine automatische Pauschalierung der Nebenkosten

Rechnet ein Vermieter entgegen den Bestimmungen des Mietvertrages über mehrere Jahre hinweg die Betriebskosten nicht ab, muss er mit Rückfor­de­rungs­ansprüchen seiner Mieter rechnen. Das hat das Oberlan­des­gericht Naumburg entschieden.

Im Fall hatte der Vermieter zu argumentieren versucht, dass durch die Vorauszahlungen im selben Zeitraum eine Vertrags­ver­än­derung eingetreten wäre und damit die Vorauszahlungen nunmehr als Pauschalbetrag anzusehen seien. Doch die Richter des Oberlan­des­ge­richts Naumburg winkten ab.

Für den nachlässigen Vermieter kam es teuer, er musste die Vorauszahlungen der letzten Jahre komplett zurückerstatten.

Zu den Pflichten des Vermieters gehöre es, die Neben­kos­te­n­a­b­rech­nungen jährlich zu erstellen. Werde dieser Pflichtverstoß seitens des Mieters nicht gerügt, könne der Vermieter hieraus keinen rechtlichen Vorteil erlangen.

Quelle: ra-online

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