15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.

Dokument-Nr. 390

Drucken
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Naumburg Urteil16.09.2004

Bei Trunken­heitsfahrt muss die Vollkas­ko­ver­si­cherung nicht zahlen

Wer betrunken mit dem Auto fährt und einen Unfall verursacht, kann seinen Anspruch auf Geld aus der Vollkas­ko­ver­si­cherung verlieren.

Der Kläger befuhr mit seinem PKW eine Landstraße im Bereich Stendal. Er wollte vor ihm fahrende Fahrzeuge überholen, was aber zunächst wegen Gegenverkehrs nicht möglich war. In Höhe der Einmündung Steinitz setzte der Kläger dann zum Überholen an. In diesem Moment wollte auch der vor dem Kläger fahrende Autofahrer zum Überholen ausscheren. Dies bemerkte der Kläger und sah nur den Ausweg nach rechts auszuweichen. Dabei geriet sein PKW ins Schleudern und landete schließlich neben der linken Fahrbahnseite. Der PKW des Klägers erlitt in der Folge des Unfalls einen Totalschaden über einen gutachterlich festgestellten Wert von 7.500,00 Euro.

Zur Unfallzeit betrug die Bluta­l­ko­hol­kon­zen­tration des Klägers 1,15 Promille. Das Landgericht Stendal hat die Versicherung mit dem am 8. März 2004 verkündeten Urteil verurteilt, an den Kläger die begehrte Versi­che­rungs­leistung wegen der Beschädigung des PKW zu zahlen.

Gegen dieses Urteil hat sich die Versicherung mit der Berufung gewandt und ausgeführt, der Kläger habe wegen des Alkoholwerts keinen Anspruch gegen sie. Das Oberlan­des­gericht hat der Versicherung Recht gegeben und die Klage abgewiesen.

Zur Begründung hat es ausgeführt:

Unter Berück­sich­tigung des unstreitigen Vorliegens der Voraussetzungen für eine absolute Fahrun­tüch­tigkeit, nämlich einer Bluta­l­ko­hol­kon­zen­tration des Klägers von 1,15 Promille, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Unfall bei einer Verkehrslage und unter Umständen geschehen ist, die ein Nüchterner in der Regel hätte meistern können.

Der Kläger wäre deshalb gehalten gewesen, die ernsthafte Möglichkeit darzulegen und zu beweisen, dass die alkoholbedingte Fahrun­tüch­tigkeit nicht ursächlich für den Unfall war. Dies ist ihm entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht gelungen.

Der Kläger hat beim Bemerken des beabsichtigten Ausscherens des vor ihm fahrenden PKW das Lenkrad derart scharf nach links gelenkt, dass das Fahrzeug beim anschließenden Gegensteuern die komplette Fahrbahnbreite nach rechts überquert hat und schließlich rechts neben der Straße zum Stillstand gekommen war. Dem Landgericht ist zuzugeben, dass ein derartiger Fahrfehler auch einem Nüchternen unterlaufen kann, diese allgemeine Möglichkeit reicht jedoch nicht aus, den Anscheinsbeweis zu erschüttern.

Vielmehr hätte der Kläger beweisen müssen, dass der Unfall durch eine andere Ursache herbeigeführt worden ist, die auch ein nüchterner Fahrer nicht hätte vermeiden können. Dies hat beispielsweise das OLG Hamm in einer Entscheidung bei einem Unfall durch auf der Fahrbahn liegende Holzkeile angenommen.

Vorliegend ist aber davon auszugehen, dass der Kläger ohne vorherigen Alkoholgenuss allgemein vorsichtiger gefahren wäre und den Unfall dann vermieden hätte. Insofern ist ohne Bedeutung, ob jeder alkoholisierte Fahrer grundsätzlich dazu neigt, schneller zu fahren oder ob alkoholisierte Fahrer eher dazu neigen, besonders langsam zu fahren. Tatsächlich hat der Kläger sein Fahrzeug im Zustand absoluter Fahrun­tüch­tigkeit enthemmt bewegt, ohne dass ernsthaft in Betracht kommt, dies stehe mit dem Alkoholgenuss nicht im Zusammenhang.

Demnach ist die Versicherung wegen des schuldhaften Verhaltens des Klägers von ihrer Verpflichtung zur Versi­che­rungs­leistung aus der Vollkas­ko­ver­si­cherung frei geworden.

Quelle: ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil390

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI