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- NZV 2015, 34Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2015, Seite: 34
- zfs 2015, 271Zeitschrift für Schadenrecht (zfs), Jahrgang: 2015, Seite: 271
- Landgericht Stendal, Urteil19.02.2013, 23 O 308/12
Oberlandesgericht Naumburg Urteil10.01.2014
Fehlende Bremsspuren sprechen nicht für maßvolle Geschwindigkeit oder gegen VollbremsungFehlende Vermutung aufgrund Antiblockiersysteme (ABS)
Fehlende Bremsspuren sprechen angesichts der eingebauten Antiblockiersysteme (ABS) nicht für eine maßvolle Geschwindigkeit oder gegen eine Vollbremsung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand nach einem Verkehrsunfall vor oder im Kreuzungsbereich im März 2012 Streit über dessen Hergang und Verursachung. Das Landgericht Stendal nahm in seiner Entscheidung zum Fall an, dass aufgrund fehlender Bremsspuren von einer maßvollen Geschwindigkeit bzw. von einer Nichteinleitung einer Vollbremsung auszugehen sei. Nunmehr hatte das Oberlandesgericht zu entscheiden.
Fehlende Bremsspuren sprechen nicht für maßvolle Geschwindigkeit oder gegen Vollbremsung
Das Oberlandesgericht Naumburg folgte nicht der Annahme des Landgerichts. Fehlende Bremsspuren sprechen angesichts der eingebauten Antiblockiersysteme (ABS) bzw. Automatischen Blockierverhinderer (ABV) in der Wortwahl des § 41 b StVZO nicht für eine maßvolle Geschwindigkeit oder gegen eine Vollbremsung.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2017
Quelle: Oberlandesgericht Naumburg, ra-online (vt/rb)
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