18.10.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 1258

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Oberlandesgericht Naumburg Urteil12.07.2005

Unerlaubte Rechtsberatung: Rechte und Pflichten eines Steuerberaters

Das Oberlan­des­gericht Naumburg hat in einem Berufungs­ver­fahren ein Urteil des Landgerichts bestätigt, durch das ein Steuerberater verurteilt worden war, an seinen Mandanten Schadensersatz in Höhe von 10.634,17 Euro zu leisten.

Die Richter haben festgestellt, dass ein Steuerberater, der einen Mandanten in Fragen gesell­schafts­recht­licher Gestaltung berät (hier: Rat zur Übernahme der Notge­schäfts­führung durch einen Angestellten einer GmbH), gegen Art. 1 § 1 Satz 1 Rechts­be­ra­tungs­gesetz verstößt. Solche Art der Rechtsberatung gehört nämlich nicht zum Wirkungskreis eines Steuerberaters. Für Vermö­gens­schäden, die im Rahmen einer unerlaubten Rechtsberatung auf Grund eines Beratungs­fehlers des Steuerberaters entstehen, haftet dieser wie ein Rechtsanwalt. Der Steuerberater ist nicht etwa geschützt, weil er die fachlichen Kenntnisse für eine Rechtsberatung nicht besitzt.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 15/05 des OLG Naumburg vom 05.10.2005

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