15.11.2024
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Sie sehen einen Gerichtshammer, der auf verschiedenen Geldscheinen liegt.

Dokument-Nr. 9822

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Urteil17.06.2010Oberlandesgericht MünchenU (K) 1607/10
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • CR 2011, 149Zeitschrift: Computer und Recht (CR), Jahrgang: 2011, Seite: 149
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Oberlandesgericht München Urteil17.06.2010

OLG München: Sparkasse muss Geldautomaten für VISA-Karten fremder Banken öffnenSperrung von Geldautomaten verstößt gegen Kartellrecht

Die Sparkasse Ingolstadt darf ihre Geldautomaten nicht länger für VISA-Kreditkarten fremder Institute sperren. Dies hat das Oberlan­des­gericht München entschieden.

Das OLG München hat als erstes Oberlan­des­gericht im so genannten Geldau­to­ma­ten­streit entschieden. Es verurteilte die Sparkasse Ingolstadt, die Geldautomaten-Sperren für die VISA-Karten fremder Institute zurückzunehmen und ihre Geldautomaten wieder zu öffnen. Damit war die Berufung von ING-DiBa, Volkswagen Bank und Targobank erfolgreich, die sich gegen eine frühere Entscheidung des Landgerichts München (LG München I, Urteil v. 08.12.2009 - 9 HK O 9435/09 -) wandte.

Markt­be­herr­schende Stellung

Die Sperrungen von einzelnen Banken stellten eine kartell­rechtlich unzulässige Diskriminierung dar, da die Sparkasse eine markt­be­herr­schende Stellung ausübe.

Hintergrund des Streits

Seit längerem bestehen Konflikte zwischen den verschiedenen Banken. Die Sparkassen erhalten ihrer Ansicht nach für jede Automaten-Nutzung durch einen Direktbank-Kunden mit der Kreditkarte eine zu geringe Gebühr (1,74 EUR). Heben Kunden dagegen Geld mit der ec-/Maestro-Karte ab, erhalten die Institute dafür nahezu die dreifache Gebühr (4,50 EUR).

Quelle: ra-online (pt)

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