21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 30468

Drucken
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht München Beschluss29.05.2021

Forstrecht bei Grund­s­tücks­teilung: Eintragung im Grundbuch setzt Antrag auf Löschung des Forstrechts für nicht mehr begünstigten Teil vorausOhne Antrag kann Grundbuchamt keine Eintragung hinsichtlich der Grund­s­tücks­teilung vornehmen

Soll ein mit einem Forstrecht versehenes Grundstück geteilt werden, so setzt die Eintragung der Grund­s­tücks­teilung im Grundbuch voraus, dass zugleich die Löschung des Forstrechts für den nicht mehr begünstigten Teil beantragt wird. Anderenfalls ist das Grundbuchamt an der Eintragung gehindert. Dies hat das Oberlan­des­gericht München entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte Anfang des Jahres 2021 ein Grundbuchamt in Bayern eine Grundstücksteilung eintragen. Für das Grundstück war ein Forstrecht eingetragen. Das Grundbuchamt sah sich nun daran gehindert, die Grund­s­tücks­teilung einzutragen, da das Grundbuch unrichtig werde, wenn Forstrechte zugunsten beider Teilgrundstücke eingetragen bleiben.

Antrag auf Löschung des Forstrechts für nicht mehr begünstigten Teil erforderlich

Das Oberlan­des­gericht München entschied zum Fall, dass das Grundbuchamt derzeit an der Eintragung gehindert sei. Sind zugunsten eines zu teilenden Grundstücks Forstrechte eingetragen, so könne nach Art. 2 FoRG das Recht nur auf einem der durch die Teilung entstehenden Grundstücke eingetragen sein. Wird nur die Teilung des Grundstücks beantragt, würde das Grundbuch durch deren Eintragung unrichtig. Denn im Grundbuch würde sich das Forstrecht auf beide durch Teilung entstandenen Grundstücke beziehen. Das Problem sei dadurch zu lösen, dass zugleich die Löschung des Forstrechts auf dem nach der Teilung nicht herrschenden Grundstück beantragt wird.

Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss30468

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI