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18.01.2025  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 16100

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Urteil21.11.2012Oberlandesgericht München3 U 2072/12
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2013, 396Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2013, Seite: 396
  • NZV 2013, 298Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2013, Seite: 298
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Landgericht Traunstein, Urteil06.03.2012, 8 O 3134/11
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht München Urteil21.11.2012

Schmerzensgeld von 9.000 € für GesichtsnarbeDauerhafte Entstellung und Schmerzen rechtfertigen Höhe des Schmerzensgelds

Eine dauerhafte Entstellung durch eine Gesichtsnarbe mit weiterhin bestehenden Schmerzen rechtfertigen ein Schmerzensgeld von 9.000 €. Dies hat das Oberlan­des­gericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Aufgrund einer Körperverletzung erlitt das Opfer eine vom linken Auge bis zum seitlichen linken Nasenflügel reichende dauerhaft sichtbare Narbe. Das Opfer verlangte daraufhin neben Schadenersatz auch ein angemessenes Schmerzensgeld. Das Landgericht Traunstein entschied zu Gunsten des Opfers. Dieses war jedoch mit der Höhe des Schmerzensgelds nicht einverstanden und ging daher in Berufung.

Opfer erhält 9.000 € Schmerzensgeld

Das Oberlan­des­gericht München sprach dem Opfer ein Schmerzensgeld von 9.000 € zu. Angesichts der deutlich sichtbaren Narbe und des Auftretens von Schmerzen bei einem Wetterwechsel, selbst 2 ¼ Jahre nach der Tat, sei dieser Betrag angemessen und ausreichend gewesen.

Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)

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