15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen einen Vertrag, der gerade unterzeichnet wird und davor die ilhouetten von zwei Personen.

Dokument-Nr. 21852

Drucken
Beschluss18.11.2013Oberlandesgericht München27 U 743/13
Vorinstanz:
  • Landgericht Augsburg, Urteil18.01.2013, 6 O 2372/08
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht München Beschluss18.11.2013

Äußerung "dann legen Sie los" des Bauherrn spricht für Beauftragung des ArchitektenAuftrags­er­teilung erfordert grundsätzlich nicht die Worte "Auftrag" oder "ich beauftrage"

Äußert ein Bauherr auf Hinweis des Architekten, dass er für ein Bauvorhaben keinen Auftrag habe, die Worte "dann legen Sie los", so liegt darin eine Beauftragung des Architekten. Eine Auftrags­er­teilung benötigt grundsätzlich nicht die Worte "Auftrag" oder "ich beauftrage". Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts München hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich ein Bauherr und ein Architekt vor dem Landgericht Augsburg unter anderem darüber, ob eine Beauftragung für ein Bauvorhaben vorlag und dem Architekten somit ein Anspruch auf Vergütung zustand. Der Architekt verwies auf eine Äußerung des Bauherrn anlässlich eines Gesprächs, in dem auf die fehlende Beauftragung hingewiesen wurde. Dabei äußerte der Bauherr "dann legen Sie los". Das Landgericht sah in der Äußerung eine Auftrags­er­teilung und verurteilte den Bauherrn zur Zahlung. Dagegen richtete sich dessen Berufung.

In Äußerung "dann legen Sie los" lag Auftrags­er­teilung

Das Oberlan­des­gericht München bestätigte die erstin­sta­nzliche Entscheidung und wies daher die Berufung des Bauherrn zurück. Dem Architekten habe ein Anspruch auf Vergütung zugestanden. Denn er sei vom Bauherrn zur Durchführung des Bauvorhabens beauftragt worden. In der Äußerung "dann legen Sie los" habe eine Auftrags­er­teilung gelegen. Eine solche bedürfe grundsätzlich nicht die Worte "Auftrag" oder "ich beauftrage". Vielmehr genüge es, wenn sich aus anders lautenden Äußerungen im Kontext mit einer bestimmten Gesprächs­si­tuation eindeutig eine Beauftragung ergebe. So habe der Fall hier gelegen.

Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss21852

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI