23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen eine abgedunkelte Fassade von mehreren Hochhäusern, auf der ein Schutzschild leuchtet.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Köln Urteil25.04.2006

Versicherung muss trotz abgefahrener Reifen Schadensersatz leistenReifen wurden kurz zuvor in Werkstatt montiert

Wer wegen abgefahrener Reifen einen Unfall verursacht, kann gleichwohl einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Dies geht aus einem Urteil des Oberlan­des­ge­richts Köln hervor.

Im entschiedenen Fall kam ein Autofahrer auf winterglatter Straße ins Schleudern und prallte gegen einen Erdwall. Dabei wurden die Insassen des total beschädigten Wagens verletzt. Bei der Unfallaufnahme stellte die Polizei am linken hinteren Reifen eine Profiltiefe von ,7 bis 1,1 mm und am Reifen hinten rechts eine Profiltiefe von ,5 bis ,9 mm fest.

Die Haftpflicht­ver­si­cherung regulierte zunächst die Personenschäden in Höhe von rund 27.000,- EUR, die sie allerdings später von dem Autofahrer zurückverlangte. Dieser wiederum verlangte von der Versicherung den Wieder­be­schaf­fungswert von ca. 14.300 EUR für das zerstörte Auto zu erstatten. Die Versicherung verweigerte dies und warf dem Autofahrer vor, den Unfall grob fahrlässig verschuldet zu haben und berief sich auf § 61 VVG.

Das sah das Landgericht Köln, dessen Entscheidung in 2. Instanz vom Oberlan­des­gericht Köln bestätigt wurde, anders.

Die Richter des Oberlan­des­gericht Köln führten aus, dass dem Fahrer keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden könne, denn ca. zwei Monat vor dem Unfall habe er erst die Reifen in einer Werkstatt montieren lassen. Daher habe er davon ausgehen dürfen, dass diese ihn auf eine zu geringe Profiltiefe hingewiesen hätte. Der Autofahrer durfte annehmen, dass die Reifen jedenfalls für die Fahrten im Winterhalbjahr ausreichendes Profil aufwiesen.

Vorinstanz:

LG Köln, Urt. v. 11.08.05 - 24 O 160/04 -

Quelle: ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4120

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI