Dokument-Nr. 1740
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Oberlandesgericht Köln Urteil09.06.2000
Unentgeltliche Kölner Tageszeitung darf weiter erscheinen
Unentgeltliche Kölner Tageszeitung darf weiter erscheinen Die Gratisverteilung von Presseerzeugnissen kann zwar in einer die Pressefreiheit beeinträchtigenden Weise wettbewerbsrechtlich bedenklich sein. Jedenfalls derzeit aber lässt sich bezogen auf den Kölner Raum eine konkrete Gefahr für die Pressefreiheit oder ein Wettbewerbsverstoß durch den Vertrieb kostenloser Zeitungen nicht feststellen.
Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Köln dem Schibstedt Verlag gestattet, seine in Köln wochentags erscheinende Tageszeitung "20 minuten" weiterhin unentgeltlich zu verteilen. Durch einstweilige Verfügung hatte der DuMont Verlag, der in Köln zwei Tageszeitungen und eine Boulevardzeitung herausgibt, ein Verbot erwirken wollen.
In dem Urteil wird ausgeführt, dass es keinen Lebenserfahrungssatz gebe, dass die Gratisverteilung einer Tageszeitung konkrete Gefahren für den Bestand des grundgesetzlich geschützten hohen Guts des freien Pressewesens mit sich bringe. Es gebe insoweit auch keine Vermutung für das Entstehen einer nicht hinnehmbaren Abhängigkeit von der Werbewirtschaft, für eine Störung des Marktes und damit für eine ernstliche Gefahr für den Zeitungswettbewerb. Gegenteilige Gesichtpunkte habe der beweisbelastete DuMont Verlag bezogen auf den derzeitigen Zeitpunkt jedenfalls nicht hinreichend glaubhaft gemacht, weshalb ein Verbot zur Zeit nicht in Betracht komme. Es sei allerdings nicht auszuschließen, dass je nach Marktentwicklung und den dann veränderten Umständen diese Frage im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Institutsgarantie der Pressefreiheit zukünftig anders zu beurteilen ist.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 09.06.2000
Quelle: Pressemitteilung des OLG Köln vom 09.06.2000
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