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Dokument-Nr. 1740

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Oberlandesgericht Köln Urteil09.06.2000

Unentgeltliche Kölner Tageszeitung darf weiter erscheinen

Unentgeltliche Kölner Tageszeitung darf weiter erscheinen Die Gratis­ver­teilung von Presse­er­zeug­nissen kann zwar in einer die Pressefreiheit beein­träch­ti­genden Weise wettbe­wer­bs­rechtlich bedenklich sein. Jedenfalls derzeit aber lässt sich bezogen auf den Kölner Raum eine konkrete Gefahr für die Pressefreiheit oder ein Wettbe­wer­bs­verstoß durch den Vertrieb kostenloser Zeitungen nicht feststellen.

Mit dieser Begründung hat das Oberlan­des­gericht Köln dem Schibstedt Verlag gestattet, seine in Köln wochentags erscheinende Tageszeitung "20 minuten" weiterhin unentgeltlich zu verteilen. Durch einstweilige Verfügung hatte der DuMont Verlag, der in Köln zwei Tageszeitungen und eine Boule­va­rd­zeitung herausgibt, ein Verbot erwirken wollen.

In dem Urteil wird ausgeführt, dass es keinen Lebens­er­fah­rungssatz gebe, dass die Gratis­ver­teilung einer Tageszeitung konkrete Gefahren für den Bestand des grundgesetzlich geschützten hohen Guts des freien Pressewesens mit sich bringe. Es gebe insoweit auch keine Vermutung für das Entstehen einer nicht hinnehmbaren Abhängigkeit von der Werbewirtschaft, für eine Störung des Marktes und damit für eine ernstliche Gefahr für den Zeitungs­wett­bewerb. Gegenteilige Gesichtpunkte habe der beweisbelastete DuMont Verlag bezogen auf den derzeitigen Zeitpunkt jedenfalls nicht hinreichend glaubhaft gemacht, weshalb ein Verbot zur Zeit nicht in Betracht komme. Es sei allerdings nicht auszuschließen, dass je nach Markt­ent­wicklung und den dann veränderten Umständen diese Frage im Hinblick auf die verfas­sungs­rechtliche Insti­tuts­ga­rantie der Pressefreiheit zukünftig anders zu beurteilen ist.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Köln vom 09.06.2000

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