24.11.2024
24.11.2024  
Sie sehen verschiedene Szenen aus der Wirtschaftswelt und ein zentrales Paragrafenzeichen.

Dokument-Nr. 1734

Drucken
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Köln Urteil23.06.1999

Unzulässige Werbung für Gebraucht­fahrzeuge

Durch rechtskräftiges Urteil vom 23.06.1999 hat das Oberlan­des­gericht Köln festgestellt, dass die Werbung eines Kfz-Händlers für bestimmte Gebraucht­fahrzeuge mit der Ankündigung:

"AUTOVER­STEI­GERUNG - Dieses Auto kommt unter den "Hammer". In jeder Woche, in der das Auto nicht verkauft wird, fällt der Preis um 300 DM. Aber warten Sie nicht zu lange."

gegen die guten Sitten im Wettbewerb verstößt und daher unzulässig ist. Entscheidender Gesichtspunkt für die Sitten­wid­rigkeit einer solchen Werbung ist nach dem Urteil das damit verbundene Element der Zufall­s­ab­hän­gigkeit und die Tatsache, dass der Verbraucher im Sinne eines Spielreizes unsachlich beeinflusst werde. Durch den im Rahmen des Spieltriebes ausgeübten Anreiz könne der potentielle Kunde zu einer Kaufent­scheidung verführt werden, die er sonst nicht treffen würde. Ohne Gegenleistung erhalte er durch bloßes Abwarten einen "erspielbaren" Vorteil in Form möglicherweise eintretender Preis­re­du­zie­rungen, was zu einem unüberlegten Kaufentschluss führen könne.

Zudem drohe durch derartige Werbung eine "Verwilderung der Wettbe­wer­bs­sitten". So bestehe etwa die Gefahr, dass zunächst überhöhte Preise ("Mondpreise") verlangt würden und/oder eine solche Aktion bei Unterschreiten der Gewinnschwelle abgebrochen werde. Vergleichbare "umgekehrte Versteigerungen" hatte das Oberlan­des­gericht Köln bereits früher für unzulässig erklärt.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Köln vom 15.10.1999

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1734

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI