18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 43

Drucken
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Köln Urteil22.03.2004

Anwalt haftet für Rechtsschutz-Absage bei unzureichender Information

Wenn eine Rechts­schutz­ver­si­cherung die Übernahme der Prozesskosten ablehnt, weil der Anwalt des Versi­che­rungs­nehmers sie angeblich unzureichend über den zu Grunde liegenden Rechtsstreit informiert hat, so muss der Versicherte - verliert er den Prozess - weder die Prozesskosten noch die Anwaltsgebühren zahlen. Der Anwalt trägt wegen nachlässiger Information an die Assekuranz die Kosten.

In dem zugrun­de­lie­gendem Urteil hatte die Rechts­schutz­ver­si­cherung einem Verische­rungs­nehmer bereits die Kostenübernahme für den Striet in einer Wohnungs­ei­gen­tumssache zugesagt. Später nahm die Versicherung die deckungszusage aber zurück, da der Anwalt eine Infor­ma­ti­o­ns­pflicht­ver­letzung begangen haben sollte. In der Vorkor­re­spondenz hatte der Anwalt der Versicherung einen Gerichts­be­schluss übersandt, aus welchem sich alle relevanten Tatsachen für die Versicherung ergaben.

Als der Mandant in dem später verlorenen gegangenen Prozess die Gerichts- und Anwaltsgebühren bezahlten sollte, verklagte er seinen Anwalt auf Freistellung von den Kosten.

Das Gericht ließ offen, ob die ursprünglich erteilte Kostenübernahme von der Assekuranz zu Recht zurückgenommen wurde. Jedenfalls habe der Anwalt durch seine nachlässige Infor­ma­ti­o­ns­politik den Versi­che­rungs­schutz seines Mandanten gefährdet.

Quelle: Eigener Bericht

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil43

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI