21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.

Dokument-Nr. 17285

Drucken
Urteil07.07.1993Oberlandesgericht Köln11 U 63/93
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • VersR 1993, 1168Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 1993, Seite: 1168
  • zfs 1994, 164Zeitschrift für Schadenrecht (zfs), Jahrgang: 1994, Seite: 164
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Köln Urteil07.07.1993

Kein zwingender Grund für Vollbremsung zum Schutz einer TaubeVerstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO

Ein Autofahrer darf zum Schutz einer Taube nicht scharf abbremsen. Eine Vollbremsung aus diesem Grund stellt ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Köln hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall ging es darum, ob ein Autofahrer wegen einer Taube stark abbremsen darf oder nicht.

Taube stellt keinen zwingend Grund zur Vollbremsung dar

Das Oberlan­des­gericht Köln entschied, dass wegen einer durch den Straßenverkehr gefährdeten Taube kein zwingender Grund zu einer Vollbremsung im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO besteht. Das Gericht wies jedoch zugleich auf § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO hin, wonach der Abstand vor einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muss, dass auch dann hinter ihm angehalten werden kann, wenn dieser plötzlich scharf bremst.

Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (zt/zfs 1994, 164/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil17285

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI