Dokument-Nr. 17285
Permalink https://urteile.news/
- VersR 1993, 1168Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 1993, Seite: 1168
- zfs 1994, 164Zeitschrift für Schadenrecht (zfs), Jahrgang: 1994, Seite: 164
Oberlandesgericht Köln Urteil07.07.1993
Kein zwingender Grund für Vollbremsung zum Schutz einer TaubeVerstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO
Ein Autofahrer darf zum Schutz einer Taube nicht scharf abbremsen. Eine Vollbremsung aus diesem Grund stellt ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es darum, ob ein Autofahrer wegen einer Taube stark abbremsen darf oder nicht.
Taube stellt keinen zwingend Grund zur Vollbremsung dar
Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass wegen einer durch den Straßenverkehr gefährdeten Taube kein zwingender Grund zu einer Vollbremsung im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO besteht. Das Gericht wies jedoch zugleich auf § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO hin, wonach der Abstand vor einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muss, dass auch dann hinter ihm angehalten werden kann, wenn dieser plötzlich scharf bremst.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2013
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (zt/zfs 1994, 164/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil17285
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.