18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen verschiedene Szenen aus der Wirtschaftswelt und ein zentrales Paragrafenzeichen.

Dokument-Nr. 22806

Drucken
Urteil08.06.2016Oberlandesgericht Koblenz9 U 1362/15
Vorinstanz:
  • Landgericht Koblenz, Urteil15.12.2015, 3 HK O 33/15
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Koblenz Urteil08.06.2016

Vorher-/ Nachher-Bilder: Unzulässige Werbung für Schön­heits­ope­ra­tionenGenerelles Werbeverbot mit Vorher-/ Nachher-Bildern

Eine Klinik darf für von ihr angebotene Schön­heits­ope­ra­tionen im Internet nicht mit Fotos werben, die Patientinnen im Rahmen einer vergleichenden Darstellung vor und nach einem plastisch-chirurgischen Eingriff zeigen. Dies hat das Oberlan­des­gericht Koblenz in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

In hier zugrunde liegenden Fall ist der Beklagte Eigentümer einer Klinik, in der Schön­heits­ope­ra­tionen durchgeführt werden. Auf einer Internetseite präsentiert er seine Leistungen unter anderem durch eine Zusam­men­stellung von Bildern, die Patientinnen vor und nach einem vom Beklagten durchgeführten plastisch-chirurgischen Eingriff zeigen. Das Landgericht Koblenz hatte den Beklagten dazu verurteilt, es künftig zu unterlassen, für Schön­heits­ope­ra­tionen mit diesen sog. Vorher-/Nachher-Bildern zu werben.

Bilder­prä­sen­tation verstößt gegen Heilmit­tel­wer­be­gesetz

Das Oberlan­des­gericht schloss sich der Auffassung der ersten Instanz an, die in der Präsentation der Bilder einen Verstoß gegen § 11 Absatz 1 Satz 3 des Heilmit­tel­wer­be­ge­setzes (HWG) gesehen hatte. Nach dieser Bestimmung darf für Schön­heits­ope­ra­tionen nicht mit einer vergleichenden Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff geworben werden. An der Unzulässigkeit der Bilddarstellung ändert sich nach Auffassung der Richter auch nichts dadurch, dass die Bilder auf der Internetseite erst nach einer Registrierung aufgerufen werden können und im Übrigen darauf hingewiesen wird, dass das Bildmaterial nur den Patienten zugänglich gemacht werden soll, die sich schon eingehend informiert haben; denn der Gesetzgeber hat die Werbung mit Vorher-/Nachher-Bildern gänzlich verboten.

Quelle: Oberlandesgericht Koblenz/ ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22806

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI