12.12.2024
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Dokument-Nr. 34247

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Oberlandesgericht Koblenz Urteil04.06.2024

Gericht verbietet Gesundheits-Werbung für "Hohes C Immun Water"vzbv klagt erfolgreich gegen Getränke-Werbung der Eckes-Granini Deutschland GmbH

Das Oberlan­des­gericht (OLG) Koblenz hat der Eckes-Granini Deutschland GmbH verboten, mit der Bezeichnung „IMMUN WATER“ für ein Erfri­schungs­getränk zu werben. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbrau­cher­zentrale Bundesverbands (vzbv) statt. Laut dem Urteil darf das Unternehmen den Produktnamen nicht mehr im Zusammenhang mit der strittigen Gestaltung der Getränkeflasche verwenden.

Geklagt hatte der Verbrau­cher­zentrale Bundesverband (vzbv), nachdem Eckes-Granini im Frühjahr 2022 das Getränk „hohes C IMMUN WATER“ auf den deutschen Markt gebracht hatte, ein Erfrischungsgetränk mit Limetten-Ingwer-Geschmack. Auf der Flasche war in großen Buchstaben der Getränkename und darunter in deutlich kleinerer Schrift die Angabe „MIT VITAMIN C + D“ abgedruckt. Auf der Rückseite der Flasche befand sich der Hinweis: „Vitamin C und D tragen zur normalen Funktion des Immunsystems bei. Der vzbv hatte diese Gestaltung als unzulässige Gesund­heits­werbung kritisiert. Sie erwecke den falschen Eindruck, es gebe einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Genuss des Getränks und der Stärkung der Immunabwehr.

EU-Verordnung setzt Grenzen für Gesund­heits­werbung

Die Werbung verstieß nach Auffassung des vzbv gegen die Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union. Unternehmen dürfen demnach nur mit gesund­heits­be­zogenen Aussagen werben, die von der Europäischen Behörde für Lebens­mit­tel­si­cherheit geprüft und zugelassen sind. Damit sollen Verbraucher:innen vor irreführenden und wissen­schaftlich nicht belegten Angaben geschützt werden.

Werbeaussagen fehlte die erforderliche Zulassung

Das OLG Koblenz gab der Klage des vzbv in vollem Umfang statt. Die Bezeichnung „IMMUN WATER“ sei aus Sicht eines Durch­schnitts­ver­brauchers gleichbedeutend mit der Aussage, das beworbene Getränk habe einen positiven Einfluss auf das Immunsystem. Damit handele es sich um eine spezifische gesund­heits­be­zogene Angabe, die nicht zugelassen und deshalb verboten sei. Es sei lediglich anerkannt, dass Vitamin C und Vitamin D zu einer normalen Funktion des Immunsystems beitragen. Diese Aussage sei mit der Bezeichnung „Immun Water“ nicht identisch. Außerdem werde die behauptete Wirkung auf das Immunsystem auf der Schauseite der Flasche nicht den Vitaminen, sondern dem Getränk als solchem zugeschrieben. Die Vorinstanz, das Landgericht Mainz, hatte den Anspruch des vzbv noch abgelehnt.

Keine Revision zugelassen

Das Unternehmen wollte das Produkt noch bis Ende des Jahres 2024 auf dem Markt lassen. Das hat das Gericht abgelehnt. Schließlich habe Eckes-Granini im Prozess selbst mitgeteilt, dass es die Gestaltung seit Frühjahr 2022 nicht mehr verwende. Die Revision beim Bundes­ge­richtshof (BGH) wurde nicht zugelassen. Das Unternehmen hat nun eine Nicht­zu­las­sungs­be­schwerde eingereicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig

Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (vzbv/ab)

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