24.11.2024
24.11.2024  
Sie sehen ein Gebäude, welches gerade abgerissen wird.

Dokument-Nr. 1463

Drucken
Urteil01.12.2005Oberlandesgericht Koblenz5 U 816/05
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Koblenz Urteil01.12.2005

OLG Koblenz verurteilt Gemeinde zum Auffüllen eines abgegrabenen Geländes

Eine Ortsgemeinde im Westerwald hatte auf einem privaten Grundstück Gelände abgegraben und eine Böschung zur angrenzenden Straße hin angelegt. Das Grundstück war im Bebauungsplan als private Grünfläche ausgewiesen. Die Böschung wurde angelegt, ohne das Einverständnis der Eigentümer einzuholen.

Die Eigentümer des betroffenen Grundstücks erhoben vor dem Landgericht Koblenz Klage gegen die Gemeinde. Das Landgericht gab den Eigentümern Recht und verurteilte die Gemeinde, das Grundstück wieder aufzufüllen. Das Oberlan­des­gericht Koblenz bestätigte jetzt in einem Berufungs­ver­fahren das Urteil des Landgerichts.

Die Richter des Oberlan­des­ge­richts betonten, dass die Kläger die Beein­träch­tigung ihres Eigentums nicht hinnehmen müssten. Die Richter ließen den Einwand der Gemeinde nicht gelten, die Wieder­auf­füllung sei mit einem unver­hält­nis­mäßigen Aufwand verbunden. Sie verwiesen darauf, dass die Gemeinde ganz bewusst ohne entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan privaten Grund und Boden für die Böschung in Anspruch genommen habe. Für diese Vorgehensweise gebe es keine Rechtsgrundlage. Wer bewusst einen rechtswidrigen Zustand herbeiführe, könne nicht einwenden, die Rückgän­gig­machung erfordere unzumutbare Kosten.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Koblenz vom 13.12.2005

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1463

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI