Dokument-Nr. 10163
Permalink https://urteile.news/
- MDR 2009, 1378Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2009, Seite: 1378
- RRa 2010, 21Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2010, Seite: 21
Oberlandesgericht Koblenz Beschluss05.10.2009
Herabfallende Kokosnüsse als ReisemangelMängelanzeige beim Reiseveranstalter erforderlich
Weil alle paar Minuten Kokosnüsse zu Boden krachten, wollte ein Reisender einen Reisemangel geltend machen.
Im zugrunde liegenden Fall verbrachte ein Urlauber seine Ferien auf den Malediven. Seine Urlaubsruhe wurde aber gestört: Alle paar Minuten krachten Kokosnüsse auf den Boden. Er beschwerte sich hierüber bei der Hotelleitung; machte den Mangel aber nicht gegenüber seinem Reiseveranstalter geltend. Zurück in Deutschland verlangte er teilweise Rückzahlung des Reisepreises, weil ein Reisemangel vorgelegen haben solle.
OLG weist Klage ab
Das Oberlandesgericht Koblenz wies die Klage ab. Die Richter meinten, dass herabfallende Kokosnüsse kaum eine Beeinträchtigung darstellen würden. Im Ergebnis klärten sie die Frage aber nicht, ob die Kokosnüsse einen Reisemangel darstellen.
Mängel müssen beim Reiseveranstalter gerügt werden
Sie wiesen die Klage schon deshalb ab, weil der Kläger seine Beanstandungen nicht an den Reiseveranstalter gerichtet hatte. Der Reiseveranstalter sei als Vertragspartner der richtige Ansprechpartner bei Reisemängeln. Reisemängel seien ihm anzuzeigen. Es genüge nicht, sich lediglich an die Hotelleitung zu wenden, weil diese weder Vertreter noch Empfangsbote des Reiseveranstalters sei.
Reiseveranstalter muss Möglichkeit zur Abhilfe des Mangels gegeben werden
Dem Reiseveranstalter müsse die Möglichkeit gegeben werden, für die weitere Urlaubszeit Abhilfe zu schaffen. Die Hotelleitung hingegen sei nicht der richtige Adressat. Vielmehr habe sie erkennbar Grund, Beschwerden nicht weiterzuleiten, um nicht aus der Angebotsliste des Reiseveranstalters gestrichen zu werden.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2010
Quelle: ra-online (pt)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss10163
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.