14.11.2024
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Sie sehen eine rote Rose, welche in einer Pfütze liegt.

Dokument-Nr. 69

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Beschluss05.07.2004Oberlandesgericht Koblenz2 W 377/04
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Oberlandesgericht Koblenz Beschluss05.07.2004

Pflicht­teils­ansprüche müssen fristgerecht geltend gemacht werdenInnerhalb von drei Jahren muss der Anspruch geltend gemacht werden

Ein Erbe muss seinen so genannten Pflicht­an­teil­an­spruch bei Streit innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Erbfalls einfordern. Das hat das Oberlan­des­gericht Koblenz entschieden.

Die Frist beginnt, sobald der Pflicht­teils­be­rechtigte von dem Erbfall wisse. Nach Ablauf der Frist könne er sich gegen seine Enterbung nicht mehr zur Wehr setzen.

Als unerheblich werteten die Richter, ob ein Erbe von der gesetzlichen Verjäh­rungsfrist überhaupt weiß.

Quelle: ra-online

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