15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.

Dokument-Nr. 4802

Drucken
Urteil26.11.2002Oberlandesgericht Koblenz11 UF 204/02
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Koblenz Urteil26.11.2002

Zum Fristbeginn für die Anfechtung der VaterschaftSterilisation vor Empfängnis begründet Fristbeginn

Wird während einer Ehe ein Kind geboren, obwohl der Ehemann sich vor dem Empfäng­nis­zeitraum hat sterilisieren lassen, begründet dies den objektiven Verdacht, dass das Kind nicht von ihm stammt, so dass die Frist für die Anfechtung der Vaterschaft zu laufen beginnt. Dies hat das Oberlan­des­gericht Koblenz entschieden.

Das Oberlan­des­gericht Koblenz wies die im Jahre 2001 erhobene Klage eines Mannes ab, mit der dieser festgestellt haben wollte, dass er nicht der Vater seines während bestehender Ehe im Jahre 1995 geborenen Kindes sei. Der Senat war der Ansicht, der Kläger habe die Anfech­tungsfrist versäumt.

Nach § 1600 b Abs. 1 Satz 2 BGB beginnt die Anfech­tungsfrist von 2 Jahren mit dem Zeitpunkt, in dem der Mann Kenntnis von den Umständen erlangt, die gegen seine Vaterschaft sprechen.

Solche Umstände sah der Senat darin, dass der Kläger sich 1994 hatte sterilisieren lassen und darüber hinaus auch die Beziehung der Eheleute in einer Krise gesteckt hatte. Obwohl aufgrund einer vom Amtsgericht durchgeführten Beweisaufnahme feststeht, dass der Kläger nicht der Vater des Kindes ist, hatte die Vater­schafts­an­fech­tungsklage keinen Erfolg, weil das Anfech­tungsrecht wegen Fristablaufs erloschen war.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Koblenz vom 21.01.2003

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4802

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI