14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen eine abgedunkelte Fassade von mehreren Hochhäusern, auf der ein Schutzschild leuchtet.

Dokument-Nr. 113

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Entscheidung29.04.2004Oberlandesgericht Koblenz10 U 644/03
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Oberlandesgericht Koblenz Entscheidung29.04.2004

Kein Versi­che­rungs­schutz bei wider­sprüch­lichen Angaben

Das OLG Koblenz hat entschieden, dass wider­sprüchliche Angaben über den Standort eines angeblich gestohlenen oder beschädigten Fahrzeugs den Versi­che­rungs­schutz kosten können.

Die Versicherung kann in solchen Fällen davon ausgehen, dass der Diebstahl vorgetäuscht wurde. Die Richter meinten, es sei Sache des Fahrzeughalters, den vollen Nachweis eines Diebstahls zu erbringen.

Im Fall hatte der Kläger seine Teilkas­ko­ver­si­cherung verklagt und behauptet, während seines Spanien-Urlaubs sei sein in einer Hofeinfahrt abgestelltes Fahrzeug aufgeborchen worden. Zeugen widersprachen den Angaben des Klägers zum Standort.

Die Versicherung verweigerte die Regulierung des Schadens.

Quelle: Bericht der ra-online Redaktion

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