14.11.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 1253

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Oberlandesgericht Koblenz Urteil26.10.2005

Fluglärm­ver­fahren - Militä­r­flugplatz Spangdahlem

Vor dem Oberlan­des­gericht Koblenz gehen die letzten Fluglärm­ver­fahren betreffend den Militä­r­flugplatz Spangdahlem in der Eifel zu Ende.

Mehr als 120 Anwohner des Militä­r­flug­platzes hatten Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben und Entschädigung für Fluglärm gefordert. In den meisten Fällen haben sich die Kläger und die Bundesrepublik Deutschland bereits im Jahre 2002 auf Anregung des 1. Zivilsenats des Oberlan­des­ge­richts geeinigt und auf Zahlungen verständigt.

Ein Verfahren endete jetzt damit, dass die Klage abgewiesen wurde. Maßgeblich war in diesem Fall, dass auf dem Grundstück der Kläger gebaut wurde, als der Flugplatz bereits seit Jahren bestand. Das Haus wurde damit „in den Lärm hinein” gebaut. Unter diesen Umständen gibt es nach Auffassung des 1. Zivilsenats keine Entschädigung. Die Richter verwiesen darauf, dass die Eigentümer des Grundstücks sich durch die Bebauung selbst in die Gefahr der Lärmbe­ein­träch­tigung begeben hätten.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 57/05 des OLG Koblenz vom 10.11.2005

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