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Dokument-Nr. 9095

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Oberlandesgericht Hamm Urteil05.11.2008

OLG Hamm: Verhal­tens­regeln (FIS-Regeln) des Internationalen Skiverbandes sind rechtlich bindendDer von hinten kommende Ski-Fahrer muss aufpassen und Abstand halten

Die Verhal­tens­regeln des Internationalen Skiverbandes (FIS-Regeln) sind bei Unfällen auf Skipisten rechtlich bindend. Dies hat das Oberlan­des­gericht Hamm entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall war eine Frau auf einer Skipiste in Österreich mit einem jungen Mann zusam­men­ge­stoßen und hatte sich dabei eine schwere Knieverletzung zugezogen. Die Skifahrerin war zuvor mit großen Bögen auf der Piste unterwegs, als der junge Mann versuchte, sie in kurzen schnellen Schwüngen zu überholen. Sie verklagte den jungen Mann auf Erstattung ihrer Behand­lungs­kosten und verlangte Schmerzensgeld.

OLG: FIS-Regeln sind maßgebliches Verkehrsrecht

Das Oberlan­des­gericht Hamm gab der Freizeit­s­portlerin Recht. Der junge Mann habe den Skiunfall fahrlässig verursacht. Der dem Beklagten anzulastende Fahrläs­sig­keits­vorwurf beruhe darauf, dass dieser den Skiunfall durch unzureichende Beachtung der am Unfallort als Verkehrsrecht maßgeblichen FIS-Regeln verursacht habe. Der Beklagte habe die FIS-Regeln zum richtigen Überholen auf der Skipiste missachtet und daher sei es zu dem Zusammenstoß gekommen.

Verstoß gegen FIS-Regeln 3 und 4

Es handele sich um einem Verstoß gegen die FIS-Regeln 3 und 4. Denn danach hat der von hinten kommende Skifahrer seine Fahrspur so zu wählen, dass der vor ihm befindliche Skifahrer nicht gefährdet wird, und darf nur in einem so großen Abstand überholen, dass dem zu überholenden Skiläufer für alle seine Bewegungen genügend Raum bleibt. Der Beklagte hätte der Klägerin folglich genügend Raum für einen ungehinderten Linksschwung lassen müssen. Die Kollision beweise, dass er diesen Anforderungen nicht gerecht geworden ist, führte das Gericht aus.

Quelle: ra-online, OLG Hamm (pt)

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