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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 2710

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Oberlandesgericht Hamm Beschluss27.09.2005

Ausgebüxte Kuh läuft vor AutoLandwirt haftet für entlaufenes Tier

Ein Tierhalter haftet anteilig für einen Fahrzeugschaden, der durch die Kollision des Fahrzeugs mit der dem Tierhalter entlaufenen Milchkuh entstanden ist. Das hat das Oberlan­des­gericht Hamm entschieden.

Eine von dem beklagten Landwirt gehaltene Milchkuh war auf die Fahrbahn der in der Nähe der Weide verlaufenden Straße gelangt und dort mit dem Pkw des Klägers kollidiert. Für die dem Kläger entstandenen Unfallkosten in Höhe von 10.932,78 Euro haftet der Landwirt nach Ansicht des Oberlan­des­ge­richts aus dem Gesichtspunkt der Tierhal­ter­haftung (§ 833 BGB) zur Hälfte.

Ein bei Nutztieren nach dem Gesetz (§ 833 Satz 2 BGB) in Betracht kommender Ausschluss der Haftung sei nicht anzunehmen, weil der Landwirt die Einhaltung der verkehr­s­er­for­der­lichen Sorgfalt bei der Beaufsichtigung der Kuh nicht ausreichend dargelegt habe. Die Behauptung des Landwirts, die Weide sei durchgängig mit einem mindestens 130 cm hohen, vierfachen Stacheldraht eingezäunt gewesen, reiche hierfür nicht aus. Die Tatsache, dass sich die Kuh auf der Straße befunden habe, stelle ein Indiz dafür dar, dass eine Ausbruchs­mög­lichkeit von der Weide bestanden habe. Daher müsse der Tierhalter darlegen und beweisen, dass die von ihm unternommenen Siche­rungs­maß­nahmen abstrakt geeignet gewesen seien, alle vernünf­ti­gerweise denkbaren Alternativen sicher auszuschließen. Daran fehle es im vorliegenden Fall. Zum einen habe der Landwirt weder eine regelmäßige, dichte Kontrolle der Weideeinzäunung auf ihre Unversehrtheit vorgetragen. Zudem sei die durchaus nicht fernliegende Möglichkeit des – womöglich unbemerkten – Ausbrechens der Kuh auf ihrem Weg vom abendlichen Melken vom Stall auf die Wiese nicht ausgeräumt.

Das Oberlan­des­gericht hat mit seinem Beschluss eine gleichlautende Entscheidung des Landgerichts Paderborn bestätigt.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Hamm vom 12.07.2006

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