23.11.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 686

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Urteil25.05.2004Oberlandesgericht Hamm9 U 43/04
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Oberlandesgericht Hamm Urteil25.05.2004

Kommune muss für "Stolperfalle" auf Marktplatz Schadensersatz leisten

In einem jetzt bekannt gewordenen Urteil hat das Oberlan­des­gericht Hamm eine Großstadt aus dem östlichen Ruhrgebiet zum Schadensersatz wegen Verletzung ihrer Verkehrs­si­che­rungs­pflicht verurteilt.

Im November 2002 blieb eine 75-jährige Frau mit einem Fuß an einer mindestens 1,7 cm hohen Kante einer auf einem Marktplatz angelegten Entwäs­se­rungsrinne hängen und stürzte. Die Frau erlitt infolge des Sturzes mehrfache Brüche des rechten Unterarms.

Zur Amtshaftung der Gemeinde hat das Oberlan­des­gericht ausgeführt: Das gute Erschei­nungsbild des neu hergerichteten Marktplatzes mit den nur an einzelnen Stellen angelegten Entwäs­se­rungs­rinnen begründe bei einem Fußgänger eine erhöhte Erwar­tungs­haltung dahin, den Platz gefahrlos betreten zu können. Da der Marktplatz aber entgegen dieser Erwartung nicht ohne weiteres erkennbare Stolperstellen aufweise, stelle die zu dem Sturz führende Aufkantung der Entwäs­se­rungsrinne eine "Falle" und damit eine siche­rungs­be­dürftige Gefahrenquelle dar.

Allerdings müsse sich die Klägerin einen Mitver­schul­den­santeil von 1/3 anspruchs­mindernd zurechnen lassen, da der Unfall vermieden worden wäre, wenn die Klägerin besser aufgepasst hätte.

Zur Feststellung der genauen Schadenshöhe ist der Rechtsstreit an das zuständige Landgericht zurückverwiesen worden.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm vom 08.07.2005

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