21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 28000

Drucken
Beschluss17.07.2017Oberlandesgericht Hamm6 U 18/17
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2018, 277Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2018, Seite: 277
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Landgericht Hagen, Urteil05.01.2017, 8 O 249/15
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Hamm Beschluss17.07.2017

Kein Schadens­ersatz­anspruch gegen Garten­bau­unternehmer nach Sturz über Schaufel im erkennbaren Baustel­len­bereichGarten­bau­unternehmer muss Werkzeuge im Baustel­len­bereich nicht beiseite räumen oder besonders sichern

Begibt sich eine Person freiwillig in einen gut erkennbaren Baustel­len­bereich und stürzt dort über eine Schaufel, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Garten­bau­unternehmer. Dieser ist nicht verpflichtet, Werkzeuge im Baustel­len­bereich beiseite zu schaffen oder besonders zu sichern. Dies hat das Oberlan­des­gericht Hamm entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Frühjahr 2015 wurde auf einem Grundstück im Bereich der Grund­s­tücks­grenze zu einer Nachbarin Garten­bau­a­r­beiten ausgeführt. Dabei war mit der Nachbarin abgesprochen, dass ihr Grundstück mitgenutzt werden durfte. An einem Tag im März 2015 kam die Nachbarin zu dem Garten­bau­un­ter­nehmer, während dieser mit seinen Mitarbeitern Arbeiten vornahm, um mit diesem die anstehenden Arbeiten auf ihrem Grundstück zu besprechen. Dabei stürzte sie über eine auf den Boden liegende Schaufel und verletzte sich. Sie klagte daher gegen den Garten­bau­un­ter­nehmer auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Landgericht weist Klage ab

Das Landgericht Hagen wies die Klage ab. Ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bestehe nicht, da dem Beklagten keine Verkehrs­si­che­rungs­pflicht­ver­letzung anzulasten sei. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Klägerin.

Oberlan­des­gericht verneint Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld

Das Oberlan­des­gericht Hamm bestätigt die Entscheidung des Landgerichts und beabsichtigt daher die Berufung der Klägerin zurückweisen. Die geltend gemachten Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bestehen nicht.

Keine Verletzung der Verkehrs­si­che­rungs­pflicht durch Garten­bau­un­ter­nehmer

Nach Auffassung des Oberlan­des­ge­richts habe für den Beklagten keine Pflicht bestanden, die im Baustel­len­bereich vorhandenen Werkzeuge beiseite zu räumen oder besonders zu sichern. Denn die Klägerin habe sich freiwillig in den gut erkennbaren Baustel­len­bereich begeben. Sie habe daher damit rechnen müssen, dass auf dem Grundstück ungesicherte Gartenwerkzeuge abgelegt sind.

Zurücknahme der Berufung

Die Berufung wurde von der Klägerin schließlich zurückgenommen.

Quelle: Oberlandesgericht Hamm. ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss28000

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI