15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine abgedunkelte Fassade von mehreren Hochhäusern, auf der ein Schutzschild leuchtet.

Dokument-Nr. 3236

Drucken
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Hamm Urteil21.10.2006

Werbung einer Repara­tur­werkstatt mit 150 Euro Barvergütung ist unzulässigMit der Werbung beteiligt sich die Werkstatt an einem Versi­che­rungs­betrug

Eine Autowerkstatt darf nicht damit werben, dass sie Kunden Bargeld für einen von der Versicherung abgedeckten Repara­tu­r­auftrag auszahlt. Das hat das Oberlan­des­gericht Hamm entschieden.

Eine von einer Autore­pa­ra­tur­werkstatt geschaltete Werbeanzeige, in welcher dem Kunden bei einer Kaskoabwicklung einer Hagel­scha­den­re­paratur ab 1.000 Euro ein Betrag in Höhe von 150 Euro angeboten wird, ist wettbe­wer­bs­widrig und daher zu unterlassen. Der Wettbe­wer­bssenat des Oberlan­des­gericht Hamm hat mit dieser Entscheidung die Berufung eines Werkstatt­be­treibers aus Soest gegen ein Urteil des Landgerichts Arnsberg zurückgewiesen.

Das Oberlan­des­gericht hat in dem Angebot einer Barvergütung in Höhe von 150 Euro eine Teilnahme an einem Betrug zu Lasten der eintritts­ver­pflichteten Versicherung durch ihren Kunden gesehen. Die Versicherung habe bei der Beschädigung eines Fahrzeugs die für die Wieder­her­stellung erforderlichen Kosten zu ersetzen. Im Regelfall sei dies der Repara­tu­r­aufwand in einer Werkstatt. Wenn dem Geschädigten aber vorab ein Betrag in Höhe von 150 Euro ausbezahlt werde, stelle sich für ihn der Repara­tu­r­aufwand als um diesen Betrag geringer dar. Wenn der Versicherung der tatsächliche Repara­tu­r­aufwand mitgeteilt werde, ohne dass sie von der Barvergütung an den Kunden wisse, erliege sie dem Irrtum, dass der Kunde den vollen Betrag bezahlen müsse. Die Versicherung werde ihrer Regulierung somit einen überhöhten Preis zugrunde legen. Die beworbene Barvergütung ziele damit im Ergebnis auf einen Betrug zu Lasten des Versicherers.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Hamm vom 23.10.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil3236

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI