Dokument-Nr. 25714
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Oberlandesgericht Hamm Beschluss06.03.2018
Fünf Monate Freiheitsstrafe nach Körperverletzung und Beleidigung bei der Essensausgabe einer TafelAngriff gegen Mitarbeiter einer Hilfsorganisation ist strafschärfend zu berücksichtigen
Das Oberlandesgerichts Hamm hat die Verurteilung eines Angeklagten zu einer fünfmonatigen, nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe bestätigt. Diese wurde gegen den Angeklagten verhängt, nachdem er bei der Essensausgabe einer Tafel eine Körperverletzungs- und Beleidigungsstraftat zum Nachteil eines ehrenamtlichen Helfers verübt hat.
Der heute 37 Jahre alte Angeklagte des zugrunde liegenden Verfahrens lebt in Höxter, erhält staatliche Unterstützung und bezog gelegentlich Lebensmittel von der Tafel in Höxter. Um für sich und seine Frau Lebensmittel zu besorgen, suchte der Angeklagte im April 2017 die ihm bekannte Lebensmittelausgabe dieser Tafel auf. Bei der Ausgabe bedienen sich Bedürftige nicht selbst. Sie teilen vielmehr den vor Ort tätigen ehrenamtlichen Helfern mit, welche Lebensmittel sie wünschen und erhalten diese sodann ausgehändigt. Am Tattage begann der Angeklagte einen in der Lebensmittelausgabe aufgestellten Brotkorb zu durchwühlen und versuchte sodann eine ehrenamtliche Mitarbeiterin zu attackieren, nachdem diese ihn aufgefordert hatte, die Selbstbedienung zu unterlassen. Ihr kam ein anderer Mitarbeiter zur Hilfe, der sich zwischen sie und den Angeklagten stellte. Diesen schlug der Angeklagte zweimal ins Gesicht und spuckte ihm ins Gesicht und auf seine Kleidung. Durch den Schlag verbog die Brille des Mitarbeiters, er erlitt eine leicht blutende Wunde an seiner Nase. Der Angeklagte spuckte danach noch weitere Lebensmittel in der Auslage an, bevor es den Mitarbeitern des Vereins gelang, ihn aus der Lebensmittelausgabe hinaus zu drängen. Die bespuckten Lebensmittel mussten teilweise aus hygienischen Gründen entsorgt werden.
Angeklagter wegen Körperverletzung und Beleidigung verurteilt
Für die verübte Körperverletzungs- und die Beleidigungstat verurteilte das Amtsgericht Höxter den - bereits wegen Diebstahlstaten vorbestraften und unter Bewährung stehenden - Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, ohne deren Vollstreckung zur Bewährung auszusetzen. Die Berufung des Angeklagten verwarf das Landgericht Paderborn. Die gegen das Berufungsurteil eingelegte Revision des Angeklagten blieb ebenfalls erfolglos.
Mehrfaches Spucken auf Gesicht und Kleidung des Mitarbeiters besonders ehrverletzend
Das Oberlandesgericht Hamm verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet. Das Berufungsurteil lasse keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten erkennen, so das Gericht. Zu Recht habe das Landgericht strafschärfend berücksichtigt, dass sich die Tat gegen den Mitarbeiter einer Hilfsorganisation gerichtet habe, die dem Angeklagten Unterstützung angeboten habe, und dass das mehrfache Spucken auf Gesicht und Kleidung des Mitarbeiters für diesen besonders ehrverletzend gewesen sei.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2018
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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