18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.

Dokument-Nr. 31146

Drucken
Beschluss26.10.2021Oberlandesgericht Hamm4 RVs 109/21
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Lippstadt, Urteil, 28 Ls 68/20
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Hamm Beschluss26.10.2021

Bei Verhängung von Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen darf nicht einfach auf Vorstrafen verwiesen werdenEingehende Begründung erforderlich

Bei der Verhängung einer Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen darf nicht einfach auf das Bestehen von Vorstrafen verwiesen werden. Vielmehr muss eingehend begründet werden, warum die Vorstrafen die Verhängung der Jugendstrafe erfordert. Dies hat das Oberlan­des­gericht Hamm entschieden.

In den zugrunde liegenden Fall verurteilte das Amtsgericht Lippstadt im Jahr 2021 einen Jugendlichen wegen unerlaubten Handelns mit Betäu­bungs­mitteln zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht sah bei dem Jugendlichen schädliche Neigungen und verwies zur Begründung auf zwei Vorstrafen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Gegen das Urteil legte der Jugendliche Revision ein.

Fehlerhafte Rechtsfolge wegen unzureichender Begründung

Das Oberlan­des­gericht Hamm entschied zu Gunsten des Angeklagten. Das Urteil des Amtsgerichts sei hinsichtlich des Rechts­fol­ge­n­aus­spruchs fehlerhaft, da die Urteilsgründe lückenhaft seien. Bei der Verhängung von Jugendstrafe sei eine besonders sorgfältige Begründung erforderlich. Es müsse das Vorliegen schädlicher Neigungen eingehend und nicht nur formelhaft begründet und angegeben werden, welcher Art diese sind. Zu früheren Straftaten, mit denen schädliche Neigungen begründet werden sollen, müssen konkrete tatsächliche Feststellungen getroffen werden und der Richter müsse sich damit ausein­an­der­setzen, warum gerade die Vorstrafen die Verhängung einer Jugendstrafe erfordert. Dies war hier unterbleiben.

Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss31146

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI