15.11.2024
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Oberlandesgericht Hamm Beschluss05.04.2006

Aufführung des Theaterstücks "Ehrensache" verboten

Das Oberlan­des­gericht Hamm hat in einem einstweiligen Verfü­gungs­ver­fahren den städtischen Bühnen in Hagen untersagt, das Stück "Ehrensache" des Autors Lutz Hübner weiter aufzuführen. Das Gericht in Hamm hat damit der Beschwerde gegen einen anderslautenden Beschluss des Landgerichts Hagen stattgegeben.

Zur Begründung hat der Senat des Oberlan­des­ge­richts ausgeführt: Die beanstandete Aufführung in Hagen verletze das von der Antragstellerin wahrzunehmende Persön­lich­keitsrecht ihrer getöteten Tochter. Dem Bühnenstück liege ersichtlich der sogenannte "Hagener Mädchenmord" aus dem Jahre 2004 auf einem Parkplatz in Hagen zugrunde. Personen, welche das Opfer dieser Tat kannten, würden diese in dem Stück unschwer wiedererkennen. Da der Aufführungsort in der Nähe ihres früheren Wohnorts liege, sei zu erwarten, dass ihr früherer Bekanntenkreis die Theater­auf­führung besuche oder sonst von dem Stück Kenntnis erlange. Durch die betont negative Darstellung der dem Opfer nachempfundenen Theaterfigur würde das Lebensbild der Verstorbenen entstellt und ihr Wert- und Achtungs­an­spruch nicht gewahrt. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass sie noch minderjährig gewesen sei. Der Eingriff in das Persön­lich­keitsrecht der Verstorbenen werde durch das Grundrecht der Kunstfreiheit nicht gerechtfertigt.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Hamm vom 10.04.2006

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