18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 30819

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Oberlandesgericht Hamm Urteil14.09.2021

Kein Schadensersatz für Hinterbliebene des Germanwings Flugzeugabsturz

Das Oberlan­des­gericht Hamm hat mit seinem am Ende der heutigen mündlichen Verhandlung verkündeten Urteil die Berufung der Angehörigen von verunglückten Passagieren des am 24.03.2015 in den südfran­zö­sischen Alpen durch seinen Kopiloten zum Absturz gebrachten Flugzeugs zurückgewiesen und damit die Abweisung der Klage durch das Landgericht Essen bestätigt. Die klagenden Angehörigen tragen die Kosten des Rechtsstreits. Die Revision zum Bundes­ge­richtshof wurde nicht zugelassen.

Die zur Entscheidung anstehenden Sach- und Rechtsfragen hat der Senat in der heutigen mündlichen Verhandlung mit den anwesenden Parteien und ihren Anwälten ausführlich erörtert.

OLG: Keine Ansprüche gegenüber Lufthansa

Dabei hat der Senat zu erkennen gegeben, dass die klagenden Angehörigen die Ansprüche nicht gegenüber der beklagten deutschen Flugge­sell­schaft geltend machen könnten, weil die flugme­di­zi­nischen Sachver­ständigen bei der Untersuchung von Piloten eine hoheitliche Aufgabe wahrnähmen. Diese obliege dem Luftfahrt­bun­desamt, einer Bunde­s­o­ber­behörde. Daher sei der Bund der richtige Anspruchsgegner.

Vortrag zu „Schockschäden“ nicht ausreichend begründet

Außerdem hätten die Kläger zu von ihnen jeweils im Einzelfall erlittenen sog. „Schockschäden“ auch in zweiter Instanz nicht hinreichend substantiiert und differenziert vorgetragen. Dies sei aber notwendig, um jeweils eigene Schaden­s­er­satz­ansprüche der Angehörigen zu begründen, wie bereits das Landgericht Essen angenommen habe.

Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (pm/ab)

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