21.11.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 9013

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Oberlandesgericht Hamm Urteil10.11.2008

Tankstelle haftet nicht bei Falschbetankung des AutosAuch bei untypischer Anordnung der Zapfsäulen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz

Wer sein Auto an einer Tankstelle mit der falschen Kraftstoffsorte betankt und das Auto durch einen daraus folgenden Motorschaden fahruntauglich wird, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz durch den Tankstel­len­be­treiber. Dies hat das Oberlan­des­gericht Hamm entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall betankte der spätere Kläger sein Auto an einer Tankstelle versehentlich mit Superbenzin statt mit Diesel­kraftstoff. Dies führte bei der Weiterfahrt zur Zerstörung des Motors und zur Beschädigung von Aggregaten, die für die Kraft­stoff­ver­sorgung erforderlich sind.

Zapfsäulen irreführend angeordnet

Der Fahrzeug­be­sitzer verklagte daraufhin den Tankstel­len­be­treiber auf Schadensersatz, da er der Meinung war, dass die untypische Anordnung der Zapfsäulen ihn verwirrt hätte und es dadurch zu einer Falschbetankung gekommen sei. Der Tankstel­len­be­treiber hätte damit seine Sorgfalts­pflicht verletzt.

Kraft­stoff­sorten der Zapfsäulen waren deutlich gekennzeichnet

Sowohl das Landgericht Bochum als auch das Oberlan­des­gericht Hamm wiesen die Schaden­s­er­satzklage ab. Aus vorgelegten Fotos sei ersichtlich, dass große blaue bzw. schwarze auf den jeweiligen Zapfsäulen angebrachte Schilder anzeigen, welcher Kraftstoff aus der betreffenden Säule zu entnehmen ist. Bereits daraus sei für einen Kunden ohne Weiteres zu ersehen, welche Zapfsäulen Diesel-Kraftstoff enthalten. Die Säule, aus der der Kläger tankte, war mit einem unmiss­ver­ständ­lichen Aufkleber "Superplus unverbleit" gekennzeichnet. Die vom Kläger monierte Anordnung der Zapfsäulen stellt auch keinen Verstoß gegen die etwaig durch das Geräte- und Produkt­si­cher­heits­gesetz modifizierte Sorgfalts­pflichten dar. Für die eigene Unachtsamkeit könne die Tankstelle nicht haftbar gemacht werden, so die Richter.

Quelle: ra-online (kg)

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