Dokument-Nr. 4522
Permalink https://urteile.news/
Oberlandesgericht Hamm Beschluss06.02.2007
Schon ein verbales Drohen mit Faustrecht kann strafbar sein
Wer einen Vollstreckungsbeamten als "Verbrecher" tituliert und androht, ihn zukünftig von seinem Grundstück zu werfen, macht sich nicht nur wegen Beleidigung, sondern auch wegen einer versuchten Nötigung strafbar. Das Oberlandesgericht Hamm hat daher die Revision eines Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Amtsgericht Schwerte wegen Beleidigung verworfen und den Angeklagten zusätzlich wegen einer versuchten Nötigung verurteilt.
Im Rahmen eines Streits zwischen dem Angeklagten und der Bauaufsichtsbehörde hatte die Stadt einen Vollstreckungsbeamten beauftragt, der bei dem Angeklagten einen Betrag in Höhe von 150,00 € eintreiben sollte. Der Angeklagte wies gegenüber dem Beamten wohl zu Recht darauf hin, dass er den Betrag jedenfalls derzeit nicht schulde. Der Vollstreckungsbeamte führte daraufhin die Vollstreckung nicht aus. Er bestand allerdings darauf, in der Folge Zutritt zur Wohnung des Angeklagten zu erhalten. Hierauf reagierte der Angeklagte mit einer an die Staatsanwaltschaft gerichteten Strafanzeige sowie einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber der Stadt, in welcher er den Beamten als "Verbrecher" bezeichnete und ankündigte, ihn in Zukunft mit aller massiver Gewalt von seinem Grund und Boden zu werfen.
Bezeichnung "Verbrecher" stellt Beleidigung dar
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hat das Amtsgericht Schwerte zutreffend angenommen, dass die Bezeichnung des Vollzugsbeamten als "Verbrecher" eine Beleidigung darstellt. Mit der Bezeichnung als "Verbrecher" hat der Angeklagte den Bereich der Auseinandersetzung in der Sache verlassen, indem er den Beamten mit einem gefährlichen Kriminellen gleichgesetzt hat. Zudem hat der Angeklagte dem Beamten unabhängig von der Rechtmäßigkeit künftiger Handlungen für den Fall des erneuten Betretens seines Grundstücks massive Gewalt angedroht. Diese Drohung verwirklicht darüber hinaus den Straftatbestand einer versuchten Nötigung. Der Angeklagte durfte auch bei vermeintlich rechtswidrigen Vollstreckungsmaßnahmen nicht unter Ausschaltung des Gewaltmonopols des Staates zur Selbsthilfe greifen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Hamm vom 05.07.2007
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss4522
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.