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Oberlandesgericht Hamm Urteil21.03.2013

Makler hat Anspruch auf Courtage - Auch wenn Kunde billiger kauftVerweigern der Courtagezahlung unter Hinweis auf vorteilhafte Preisabweichung wäre treuwidrig

Ein Makler hat auch dann Anspruch auf seine Courtage, wenn sein Kunde das vermittelte Objekt zu einem deutlich niedrigeren Kaufpreis erworben hat, als es ihm vom Makler nachgewiesen wurde. Dies entschied das Oberlan­des­gericht Hamm und änderte damit das erstin­sta­nzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld ab.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die klagende Maklerfirma aus Bielefeld der beklagten Bielefelder Unter­neh­mens­gruppe aus dem Bereich des gewerblichen Hochbaus im Dezember 2010 ein an ihren Firmensitz angrenzendes, zum Verkauf anstehendes gewerbliches Grundstück für einen Kaufpreis von 1,1 Mio. Euro benannt. Im Juli 2011 erwarb die Beklagte das ca. 9.800 qm große Grundstück für 624.750 Euro. Die Zahlung der von der Klägerin verlangten Käufercourtage in Höhe von 18.742,50 Euro verweigerte sie u.a. mit der Begründung, die Klägerin habe den abgeschlossenen Kaufvertrag nicht vermittelt, weil der vereinbarte Kaufpreis 43 % unter dem von der Klägerin genannten Preis liege.

Kunde hat mit abgeschlossenem Kaufvertrag den von ihm angestrebten wirtschaft­lichen Erfolg erzielt

Nach der Auffassung des Oberlan­des­ge­richts Hamm hat die Klägerin die Maklercourtage verdient. Es entspreche ständiger Rechtsprechung des Bundes­ge­richtshofes, dass der Makler gemäß § 652 BGB zwar nur dann eine Courtage verlangen könne, wenn der Vertrag, mit dessen Herbeiführung er beauftragt gewesen sei, tatsächlich zustande komme. Führe seine Tätigkeit zum Abschluss eines anderen Vertrages, entstehe kein Courta­ge­an­spruch. Eine solche Identität des beabsichtigten Vertrages mit dem tatsächlich zustande gekommenen Kaufvertrag fehle zwar, wenn der vereinbarte Kaufpreis um 43 % von dem vom Makler benannten Kaufpreis abweiche. Der Makler habe im vorliegenden Fall seine Courtage aber dennoch verdient, weil der Kunde mit dem abgeschlossenen Kaufvertrag den von ihm angestrebten wirtschaft­lichen Erfolg erzielt habe. Hieran ändere die Preisdifferenz zugunsten des Maklerkunden nichts. Ohne Hinzutreten besonderer - im zu entscheidenden Fall nicht vorliegender - Gründe sei es treuwidrig, wenn der Kunde unter Hinweis auf die für ihn vorteilhafte Preisabweichung die Courtagezahlung verweigern dürfe. Dem sei auch nicht entge­gen­zu­halten, dass einem Makler das Verhand­lungs­ge­schick seines Kunden nicht zugutekommen dürfe. Es liege in der Natur des Nachweis­mak­ler­ver­trages, dass die Vertrags­parteien und nicht der Makler die Preis­ver­hand­lungen führten.

Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online

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