24.11.2024
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Dokument-Nr. 323

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Entscheidung18.01.2005Oberlandesgericht Hamm15 W 343/04
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Oberlandesgericht Hamm Entscheidung18.01.2005

"My name is Luca" - das kann auch ein Junge sagen!

In einem aktuellen Beschluss vom 18.01.2005 hat der 15. Zivilsenat des Oberlan­des­ge­richts Hamm entschieden, dass Eltern ihrem Sohn den Vornamen "Luka" ohne Hinzufügung eines den Zweifel über das Geschlecht ausräumenden Vornamens geben können. Das Oberlan­des­gericht hat damit einen nahezu ein Jahr andauernden Streit zwischen den Eltern des Kindes und dem Standesamt Herford in dritter Instanz endgültig zugunsten der Eltern beendet.

Zur Begründung hat das Oberlan­des­gericht ausgeführt: Der Vorname "Luca" bzw. "Luka" sei ausweislich der Namens­sta­tistiken der letzten Jahre ganz überwiegend als Vorname für Jungen ausgesucht und nur selten als Mädchenname benutzt worden. Damit sei eine eindeutige Geschlechts­zu­ordnung im allgemeinen Bewusstsein der Bevölkerung anzunehmen, sodass ein weiterer Vorname nicht notwendig sei. Nur wenn ein Vorname geschlechts­neutral – also nicht eindeutig männlich oder weiblich – sei, müsse dem Vornamen ein weiterer geschlecht­s­ein­deutiger Vorname beigefügt werden. Bei der Beurteilung, ob ein Vorname geschlechts­neutral sei, müsse auch berücksichtigt werden, in welchem Umfang der Vorname für Jungen einerseits und Mädchen andererseits gewählt worden sei. Denn wenn ein Vorname überwiegend für ein Geschlecht gewählt werde, sei dieser Vorname gerade nicht geschlechts­neutral. Einer Beigebung eines weiteren Vornamens bedürfe es dann nicht.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm vom 08.02.2005

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