23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.

Dokument-Nr. 32924

Drucken
Beschluss04.05.2023Oberlandesgericht Frankfurt am Main7 ORs 10/23
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main Beschluss04.05.2023

Strafbare Bedrohung mit einem Verbrechen durch Übersendung eines Auszugs aus dem Märchen „Die Gänsemagd“OLG bestätigt Verwarnung mit Strafvorbehalt

Eine strafbare Bedrohung mit einem Verbrechen (§ 241 Abs. 2 StGB) - hier Totschlag - kann darin liegen, eine E-Mail mit einem entsprechenden Auszug aus einem Märchen (hier: Die Gänsemagd) an den Empfänger zu versenden. Das Oberlan­des­gericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit Beschluss die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts verworfen.

Der Angeklagte ist Facharzt für forensische Psychiatrie und Mitglied der kassen­ärzt­lichen Vereinigung Hessen. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts korrespondierte er mit einer Mitarbeiterin der kassen­ärzt­lichen Vereinigung per E-Mail über die Regelungen zur Nutzung eines Video­diens­tean­bieters für Video-Sprechstunden und geriet dabei mit ihr in Meinungs­ver­schie­den­heiten. Nachdem er sich in mehreren E-Mails über die Bedeutung ihres Nachnamens geäußert hatte, schickte er ihr im Dezember 2021 ein Mail, in der es u.a. hieß: Die falsche Magd, kommt Ihnen da was bekannt vor? In Ihrem Trauerspiel bin ich so etwas wie der „Alte König“ und helfe Ihnen gern mal auf die Sprünge: „Welches Urteils ist diese würdig?“ Da sprach die falsche Braut: „Die ist nichts Besseres wert, als dass sie splitternackt ausgezogen und in ein Fass gesteckt wird, das inwendig mit spitzen Nägeln geschlagen ist; und zwei weiße Pferde müssen vorgespannt werden, die sie Gasse auf Gasse ab zu Tode schleifen.“ – „Das bist Du“, spart der alte König, „und hast Dein eigen Urteil gefunden, und danach soll Dir widerfahren.“ Habe die Ehre (Name des Angeklagten).

OLG bestätigt Bedrohung mit Totschlag

Das Amtsgericht sprach den Angeklagten wegen der Bedrohung mit einem Verbrechen schuldig. Er habe die Mitarbeiterin - bildlich mit einem Märchen gesprochen - vorsätzlich mit dem Tod bedroht. Dies habe die Mitarbeiterin - auch vor dem Hintergrund der bisherigen Kommunikation mit dem Angeklagten - ernst genommen. Sie habe ihren Arbeitgeber veranlasst, dass ihr keine E-Mails von dem Angeklagten mehr weitergeleitet würden. In dem Urteil des Amtsgerichts wurde der Angeklagte verwarnt und eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen vorbehalten. Die hiergegen vom Angeklagten eingelegte (Sprung-)Revision hatte vor dem OLG keinen Erfolg. Das OLG verwarf die Revision als offensichtlich unbegründet, da die Überprüfung des amtsge­richt­lichen Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben habe. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss32924

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI