21.11.2024
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Urteil05.10.2022Oberlandesgericht Frankfurt am Main5-2 OJs 15/20 - 1/22
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main Urteil05.10.2022

Syrien-Kämpfer wegen Kriegs­ver­brechens gegen Personen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteiltJugendstraffe zur Bewährung ausgesetzt

Das Oberlan­des­gericht Frankfurt am Main hat den 27-jährigen Amin M. wegen eines Kriegs­ver­brechens gegen Personen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

Nach Feststellung des Senats lebte der Angeklagte mit seiner Familie in der Nähe von Homs in Syrien. Im Zuge der Anfang 2011 aufflammenden Proteste gegen die Regierung von Bashar al-Assad, die ab März 2011 eskalierten und sich zu einem großflächigen Bürgerkrieg ausweiteten, erlitt der Angeklagte bei Luftangriffen eigene Verletzungen sowie Verluste innerhalb der Familie. Er schloss sich in der Folge einer Wider­stands­gruppe an, die unter der Führung der „Freien Syrischen Armee“ gegen das Assad-Regime kämpfte. Bei den damit verbundenen Kampfhandlungen stießen der Angeklagte und seine Mitkämpfer am 30. Dezember 2013 auf den Leichnam eines zuvor in der Schlacht getöteten Soldaten der syrischen Streitkräfte, von dem der Angeklagte annahm, dieser sei ein Pilot der Luftwaffe des Assad-Regimes gewesen. Aus Wut auf das Regime und das Militär, angestachelt durch Mitkämpfer und als Reaktion auf die Luftangriffe ließ sich der Angeklagte dabei filmen, wie er dem getöteten Soldaten mit dem beschuhten Fuß in den Bauch trat sowie mit diesem Fuß über das Gesicht des Toten fuhr und ihn dabei als „Hund“ bezeichnete. Ferner posierte der Angeklagte - teilweise allein, teilweise gemeinsam mit einem mit einem Gewehr bewaffneten Mitkämpfer - für mehrere Lichtbilder mit dem getöteten syrischen Soldaten, wobei u. a. er einen Fuß nach Art eines Großwildjägers, der ein Tier erlegt hat, auf die Brust des Toten stellte. Der Angeklagte, der im November 2015 nach Deutschland eingereist war, war aufgrund des Haftbefehls des Ermitt­lungs­richters des Oberlan­des­ge­richts Frankfurt am Main vom 06.08.2021 am 18.08.2021 festgenommen worden und befand sich seitdem in Unter­su­chungshaft bis er am 27.07.2022 durch Beschluss des Senats vom selben Tag vom weiteren Vollzug der Unter­su­chungshaft verschont wurde.

OLG: Jugendstrafe auf Bewährung wegen Kriegs­ver­brechens gegen Personen

Der Senat hat den Haftbefehl aufgehoben. Da der Angeklagte zur Tatzeit erst 18 Jahre alt und seine Entwicklung verzögert war, hat der Senat Jugend­s­trafrecht angewendet. Die Aussetzung der Vollstreckung der Jugendstrafe zur Bewährung ist erfolgt, weil der nicht vorbestrafte Angeklagte sich seit Begehung der Tat straffrei geführt hat und ihm im Laufe des Vollzugs einer ca. einjährigen Unter­su­chungshaft das von ihm begangene Unrecht in besonderem Maße verdeutlicht worden ist. Hinzukommt, dass der Angeklagte nach seiner Einreise in die Bundesrepublik eine positive Entwicklung genommen hat: Er lebt seit 2019 in einer stabilen Partnerschaft, hat mit seiner Partnerin eine Familie ge- sowie einen gemeinsamen Wohnsitz begründet und ist - im Rahmen seiner gesund­heit­lichen und der auslän­der­recht­lichen Möglichkeiten - beruflichen Beschäftigungen nachgegangen. Der für die nach der Strafaussetzung erforderlich werdenden Entscheidungen zuständige Jugendrichter wird dem Angeklagten zudem Auflagen und Weisungen erteilen, die diese positive Entwicklung stützen sollen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)

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