15.11.2024
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Sie sehen eine Szene aus einem Fitnessstudio, in der eine Frau trainiert und ihr Trainer Hilfestellung leistet.

Dokument-Nr. 6445

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main Urteil30.07.2008

Kein Anspruch des Dreispringers Friedek auf Nominierung zu den Olympischen SpielenÜber Nominierungen entscheidet allein der Deutsche Olympische Sportbund

Der Deutsche Meister im Dreisprung - Charles Friedek - ist auch vor dem Oberlan­des­gericht Frankfurt am Main damit gescheitert, seine Nominierung zu den Olympischen Spielen 2008 in Peking durchzusetzen.

Friedek hatte versucht, im Wege der einstweiligen Verfügung zu erreichen, dass ihn der Deutsche Olympische Sportbund (Antragsgegner) für den Leicht­ath­le­tik­wett­bewerb Dreisprung zu den Olympischen Spielen nominiert. Zuvor hatte das Deutsche Sport­s­chieds­gericht den Deutschen Leicht­ath­le­ti­k­verband verpflichtet, Friedek dem Antragsgegner zur Nominierung vorzuschlagen.

OLG: Über Nominierungen entscheidet allein der Deutsche Olympische Sportbund

Das Landgericht Frankfurt am Main wies den Antrag Friedeks durch Beschluss vom 22.7.2008 mit der Begründung zurück, der Antragsgegner habe das alleinige Recht, abschließend über Nominierungen zu entscheiden.

OLG: Nominie­rungs­kri­terien sind nur eingeschränkt überprüfbar - jedenfalls sind sie nicht willkürlich

Mit seinem Urteil bestätigte das Oberlan­des­gericht nunmehr diese Entscheidung. Der Antragsteller habe keinen unmittelbaren Anspruch auf Nominierung, weil er die nach den Nominie­rungs­grund­sätzen des Antragsgegners erforderliche Voraussetzung, zwei Mal auf zwei unter­schied­lichen Veranstaltungen an zwei verschiedenen Tagen mindestens jeweils 17 m zu springen, nicht erfüllt habe. Das dem Antragsgegner ohne vollständige Erfüllung der Nominie­rungs­kri­terien eröffnete weitere - und vom Senat nur eingeschränkt überprüfbare - Ermessen sei mit der Entscheidung, Friedek nicht zu nominieren, jedenfalls nicht willkürlich ausgeübt worden.

Quelle: ra-online, OLG Frankfurt am Main (pm)

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