21.11.2024
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Dokument-Nr. 31862

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main Beschluss08.06.2022

Landtags­abgeordneter muss wegen Verstoß gegen die Maskenpflicht 100 Euro Bußgeld zahlenBußgeld gegen Landtags­abgeordneten wegen Verstoß gegen die Maskenpflicht rechtskräftig

Der Aufenthalt im Publi­kums­bereich eines öffentlichen zugänglichen Gebäudes im November 2020 ohne Mund-Nasen-Bedeckung verstößt gegen die Corona- Kontakt- und Betriebs­beschränkungsVO. Das Oberlan­des­gericht Frankfurt am Main (OLG) hat den Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen die amtsge­richtliche Verurteilung eines Landtags­abgeordneten zu einer Geldbuße von 100,00 € verworfen.

Der Betroffene ist Landtags­ab­ge­ordneter der AfD. Er hielt sich im November 2020 im Publi­kums­bereich eines öffentlich zugänglichen Gebäudes im Zusammenhang mit einer Kreis­tags­sitzung auf. Er trug keine Mund-Nasen-Bedeckung. Der Landkreis hatte deshalb gegen ihn wegen Verstoßes gegen die Corona-Kontakt- und Betrie­bs­be­schrän­kungsVO eine Geldbuße in Höhe von 100,00 festgesetzt. Auf den Einspruch des Betroffenen hin hatte das Amtsgericht diese Geldbuße bestätigt.

OLG: Zulas­sungs­gründe liegen nicht vor

Der Antrag auf Zulassung der Rechts­be­schwerde gegen diese Entscheidung wurde vom OLG verworfen. Zulas­sungs­gründe lägen nicht vor, begründete das OLG die Entscheidung. Die Entscheidung hätte insbesondere mit der Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs angegriffen werden können. Dies sei indes nicht ausgeführt worden. Die Entscheidung des Amtsgerichts ist damit rechtskräftig.

Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)

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