21.11.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main Urteil18.11.2004

Grundloses Bremsen: Bei Glatteisunfall tragen alle Beteiligten eine MitschuldZur Haftungs­ver­teilung bei einem Unfall auf spiegelglatter Straße

Bei Glatteis tragen immer alle in einen Unfall Verwickelten eine Mitschuld. Das geht aus einem Urteil des Oberlan­des­ge­richts Frankfurt am Main hervor.

Im Fall hatte eine Frau bei Glatteis grundlos abgebremst. Der hinter ihr fahrende Autofahrer konnte nicht mehr rechtzeitig abbremsen. Es kam zu einer Kollision. Der Mann wollte von der Frau den Unfallschaden an seinem Fahrzeug ersetzt bekommen. Er argumentierte, dass sie grundlos gebremst habe und daher den Schaden tragen müsse.

Dem folgte das Oberlan­des­gericht Frankfurt am Main nicht. Die Richter sahen zwar die Hauptschuld bei der Frau, da sie auf der spiegelglatten und zudem abschüssigen Fahrbahn grundlos gebremst habe, jedoch habe auch der Mann eine Mitschuld am Unfall.

Jeder Autofahrer müsse bei Glatteis die Konsequenz geringster Fahrfehler des vorausfahrenden Fahrzeugs einkalkulieren. Notfalls müsse man bei widrigen Umständen Schritt­ge­schwin­digkeit fahren. Ein Fahrer sei verpflichtet, sein Auto so zu führen, dass er es jederzeit gefahrlos lenken und abbremsen könne.

Da der Mann bei dem Unfall die Kontrolle über sein Auto verloren habe, sei er gerade nicht langsam genug gefahren. Er müsse sich gemäß § 17 Abs. 1 StVG seinen Mitver­ur­sa­chungs­anteil schadens­mindernd anrechnen lassen. Wegen seines eigenen Fehlverhaltens müsse er daher 1/3 des Schadens selbst tragen.

Quelle: ra-online

der Leitsatz

Wenn ein Kraftfahrer auf glatter Fahrbahn die Gewalt über sein Fahrzeug verliert, ist anzunehmen, dass er entweder nicht mit der straßen- und witte­rungs­bedingt zulässigen Geschwindigkeit gefahren ist oder aber ein unangepasstes Fahrmanöver durchführte.

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