18.10.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 25290

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Urteil03.09.2015Oberlandesgericht Frankfurt am Main22 U 89/14
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2016, 278Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2016, Seite: 278
  • NZV 2016, 315Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2016, Seite: 315
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Vorinstanz:
  • Landgericht Darmstadt, Urteil14.03.2014, 27 O 320/13
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main Urteil03.09.2015

Schleudern bei Glatteis spricht für FahrfehlerVermutetes Verschulden aufgrund Anscheinsbeweis

Kommt ein Autofahrer bei Glatteis ins Schleudern, spricht ein Anscheinsbeweis für einen Fahrfehler. Dies hat das Oberlan­des­gericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2013 kam es auf einer winterglatten Bundesautobahn zu einem Verkehrsunfall. Eine Autofahrerin befand sich mit ihrem Fahrzeug auf der rechten Fahrspur als sie ein anderes Fahrzeug links überholte. Dabei geriet das überholende Fahrzeug ins Schleudern. Die Autofahrerin sah sich daher gezwungen ein Ausweichmanöver zu starten, geriet dabei aber selbst ins Schleudern und schrammte mit der rechten Fahrzeugseite die Leitplanke. Sie klagte anschließend gegen den Fahrer des überholenden Fahrzeugs und dessen Haftpflicht­ver­si­cherung auf Zahlung von Schadensersatz.

Landgericht gab Schaden­s­er­satzklage statt

Das Landgericht Darmstadt gab der Schaden­s­er­satzklage statt. Gegen den beklagten Fahrer spreche ein Anscheinsbeweis. Dieser sei am Unfalltag entweder zu schnell gefahren oder habe es an der notwendigen Aufmerksamkeit fehlen lassen, weshalb er auf der eisglatten Fahrbahn ins Schleudern gekommen sei. Gegen diese Entscheidung legten die Beklagten Berufung ein.

Oberlan­des­gericht bejaht ebenfalls Schaden­s­er­satz­an­spruch

Das Oberlan­des­gericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung der Beklagten zurück. Der Klägerin stehe ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Der beklagte Fahrer habe den Unfall schuldhaft verursacht. Angesichts des Schleu­der­vorgangs spreche ein Beweis des ersten Anscheins dahingehend, dass der Schleu­der­vorgang aufgrund eines Fahrfehlers des Beklagten erfolgt sei.

Sorgfalts­pflichten des nachfolgenden Verkehrs bei Glatteis

Zwar treffen dem nachfolgenden Verkehr besondere Sorgfalts­pflichten, so das Oberlan­des­gericht, wenn die Straße eisglatt sei. Dieser müsse mit Fahrfehlern der vor ihm fahrenden Fahrzeugführer rechnen und daher seine Geschwindigkeit so einstellen, dass er auch bei Schleu­der­vor­gängen oder Ähnlichem noch rechtzeitig zum Stillstand kommen könne. Der Klägerin sei aber ein Verkehrsverstoß nicht zur Last zulegen.

Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

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