07.06.2025
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
07.06.2025 
Sie sehen den Auspuff eines Autos.

Dokument-Nr. 35116

Sie sehen den Auspuff eines Autos.
Drucken
Urteil15.05.2025Oberlandesgericht Frankfurt am Main2 Orbs 69/25
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Kassel, Urteil25.09.2024, 382 OWi ? 9413 Js 21636/24
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main Urteil15.05.2025

Im Geschwin­dig­keits­verstoß-Messprotokoll kommt es auf die materielle Richtigkeit und nicht die formale Dokumentation anZur Rüge eines "lückenhaften" Messprotokolls bei Geschwin­dig­keits­verstoß

Das Oberlan­des­gericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Rechts­be­schwerde eines Betroffenen gegen seine Verurteilung wegen eines Geschwin­dig­keits­ver­stoßes zu einer Geldbuße von 1.000,00 € nebst Fahrverbot von zwei Monaten verworfen und aus Anlass des Verfahrens grundsätzliche Ausführungen zur Rüge eines „lückenhaften“ Messprotokolls gemacht.

Gegen den Betroffenen war wegen Überschreitens der zulässigen Höchst­ge­schwin­digkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 40 km/h eine Geldbuße in Höhe von 520,- Euro festgesetzt und ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet worden. Bei erlaubten 50 km/h war der Betroffene nach Abzug der Toleranz 90 km/h gefahren. Auf seinen Einspruch hin hatte das Amtsgericht Kassel den mehrfach vorbelasteten Betroffenen zu einer Geldbuße von 1.000,- Euro und einem Fahrverbot von zwei Monaten verurteilt.

Die gegen dieses Urteil gerichtete Rechts­be­schwerde des Betroffenen hatte vor dem zuständigen 2. Strafsenat keinen Erfolg. Das Urteil lasse keine Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen erkennen, begründete der Senat seine Entscheidung. Das gelte insbesondere für die Würdigung des Verhaltens als vorsätzlicher Verstoß und daran anknüpfend die verschärfte Ahndung mit einer Geldbuße von 1.000,00 €.

Der vom Betroffenen gerügte Umgang mit „lückenhaften“ Messprotokollen erschöpfe sich in einer bloßen Behauptung und begründe ebenfalls keinen Rechtsfehler. Es fehle ein konkreter Bezug zum Fall. Auffälligkeiten und/oder Besonderheiten in der sog. Falldatei, die in einem Kontext zum Messprotokoll gesehen werden könnten, würden nicht dargestellt. Das in Bezug genommene Fallbild weise ebenfalls keinerlei Auffälligkeiten auf. „Es zeigt lediglich einen einsamen Fahrer, der mit entspanntem Gesicht und gemessenen 90 km/h kurz nach Mitternacht durch die Innenstadt von Kassel rast“, konkretisiert der Senat.

Der Senat nimmt die Entscheidung zum Anlass, grundsätzliche den Umgang mit „lückenhaften“ Messprotokollen zu erläutern. Messprotokolle könnten als amtliche Urkunden in Verkehrs­ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fahren verlesen werden und damit die Einvernahme von Zeugen ersetzen. Sofern Messprotokolle nicht den verbindlichen Vorgaben entsprächen, müsse der Messbeamte als Zeuge vernommen werden. „Entscheidend ist nicht die formale Dokumentation, sondern die materielle Richtigkeit der Handlung“, betont der Senat. Erinnere sich der Messbeamte an die häufig schon Monate zurückliegende Messung nicht mehr, liege keine standardisierte Messung mehr vor. Das Gericht müsse dann eine volle Beweiswürdigung u.a. unter Bewertung der vom Messgerät erzeugen Falldatei vornehmen. Dabei sei es eine Grundan­for­derung an die Verteidigung, aus der Falldatei heraus dem Gericht vor der Haupt­ver­handlung konkrete Auffälligkeiten aufzuzeigen. Nur dann sei das Gericht verpflichtet, diesen konkret dargelegten Auffälligkeiten nachzugehen.

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil35116

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI