Oberlandesgericht Frankfurt am Main Beschluss05.09.2007
Arbeitgeber haftet nicht für alkoholbedingten tödlichen Unfall eines Mitarbeiters während einer BetriebsfeierSchadenersatzklage der Ehefrau als unbegründet abgewiesen
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Berufung gegen die Abweisung einer Schadensersatzklage zurückgewiesen, die eine Witwe gegen den Arbeitgeber ihres tödlich verunglückten Ehemannes erhoben hat.
Ihr Ehemann war während einer Betriebsfeier von einem Boot vor Malta in die See gefallen und dabei ertrunken. Bei der anschließend vorgenommenen Autopsie des Verunglückten wurde ein Blutalkoholgehalt von 2,99 Promille nachgewiesen. Die Witwe macht geltend, die Sicherheitsvorkehrungen auf dem Boot seien unzureichend gewesen und hierfür habe der Arbeitgeber einzustehen.
Der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts wies die Berufung ohne mündliche Verhandlung als offensichtlich unbegründet zurück, weil dem beklagten Arbeitgeber keine Verletzung von Verkehrsicherungspflichten vorgeworfen werden könne. Die Teilnehmer der Betriebsfeier seien für ihren Alkoholkonsum selbst verantwortlich gewesen. Da der Ehemann der Klägerin nicht auffällig geworden sei, könne dem Arbeitgeber auch nicht vorgeworfen werden, ihn nicht an weiterem Alkoholkonsum gehindert zu haben.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main vom 27.09.2007