18.10.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 4920

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main Beschluss05.09.2007

Arbeitgeber haftet nicht für alkohol­be­dingten tödlichen Unfall eines Mitarbeiters während einer BetriebsfeierSchaden­er­satzklage der Ehefrau als unbegründet abgewiesen

Das Oberlan­des­gericht Frankfurt am Main hat die Berufung gegen die Abweisung einer Schaden­s­er­satzklage zurückgewiesen, die eine Witwe gegen den Arbeitgeber ihres tödlich verunglückten Ehemannes erhoben hat.

Ihr Ehemann war während einer Betriebsfeier von einem Boot vor Malta in die See gefallen und dabei ertrunken. Bei der anschließend vorgenommenen Autopsie des Verunglückten wurde ein Bluta­l­ko­hol­gehalt von 2,99 Promille nachgewiesen. Die Witwe macht geltend, die Sicher­heits­vor­keh­rungen auf dem Boot seien unzureichend gewesen und hierfür habe der Arbeitgeber einzustehen.

Der 17. Zivilsenat des Oberlan­des­ge­richts wies die Berufung ohne mündliche Verhandlung als offensichtlich unbegründet zurück, weil dem beklagten Arbeitgeber keine Verletzung von Verkehr­s­i­che­rungs­pflichten vorgeworfen werden könne. Die Teilnehmer der Betriebsfeier seien für ihren Alkoholkonsum selbst verantwortlich gewesen. Da der Ehemann der Klägerin nicht auffällig geworden sei, könne dem Arbeitgeber auch nicht vorgeworfen werden, ihn nicht an weiterem Alkoholkonsum gehindert zu haben.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main vom 27.09.2007

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