18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 4920

Drucken
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main Beschluss05.09.2007

Arbeitgeber haftet nicht für alkohol­be­dingten tödlichen Unfall eines Mitarbeiters während einer BetriebsfeierSchaden­er­satzklage der Ehefrau als unbegründet abgewiesen

Das Oberlan­des­gericht Frankfurt am Main hat die Berufung gegen die Abweisung einer Schaden­s­er­satzklage zurückgewiesen, die eine Witwe gegen den Arbeitgeber ihres tödlich verunglückten Ehemannes erhoben hat.

Ihr Ehemann war während einer Betriebsfeier von einem Boot vor Malta in die See gefallen und dabei ertrunken. Bei der anschließend vorgenommenen Autopsie des Verunglückten wurde ein Bluta­l­ko­hol­gehalt von 2,99 Promille nachgewiesen. Die Witwe macht geltend, die Sicher­heits­vor­keh­rungen auf dem Boot seien unzureichend gewesen und hierfür habe der Arbeitgeber einzustehen.

Der 17. Zivilsenat des Oberlan­des­ge­richts wies die Berufung ohne mündliche Verhandlung als offensichtlich unbegründet zurück, weil dem beklagten Arbeitgeber keine Verletzung von Verkehr­s­i­che­rungs­pflichten vorgeworfen werden könne. Die Teilnehmer der Betriebsfeier seien für ihren Alkoholkonsum selbst verantwortlich gewesen. Da der Ehemann der Klägerin nicht auffällig geworden sei, könne dem Arbeitgeber auch nicht vorgeworfen werden, ihn nicht an weiterem Alkoholkonsum gehindert zu haben.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main vom 27.09.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss4920

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI