15.11.2024
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Dokument-Nr. 11098

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main Urteil10.11.2005

Rücksendung der Origi­na­l­ver­packung ist keine Bedingung zur Ausübung des Rückgaberechts von WarenKlausel in den AGBs eines Inter­net­händlers über die Verpflichtung zur Rücksendung der Origi­na­l­ver­packung für unwirksam erklärt

Die Verpflichtung des Kunden, die Origi­na­l­ver­packung von Ware mit zurückzusenden, führt nicht zur Einschränkung des Rückgaberechts. Klauseln in AGBs, die dies verlangen, werden nicht rechtswirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Frankfurt am Main hervor.

Im vorliegenden Fall wurde gegen die Wirksamkeit bestimmter Klauseln in den Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen eines Inter­ne­tan­bieters geklagt. Unter anderem ging es um eine Klausel, nach der die Originalverpackung im Zuge der Ausübung des Rückgaberechts vollständig mitsamt der Ware zurückgesendet werden müsse.

Klausel ist nicht Bestandteil des "Rückgaberechts"

Das Oberlan­des­gericht Frankfurt am Main entschied, dass die Regelung wegen Verstoßes gegen das in § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB geregelte Trans­pa­renzgebot unwirksam sei. Zwar gehöre die Origi­na­l­ver­packung zu den Leistungen, die als Folge des Rücktritts zurück­zu­ge­währen seien, jedoch könne, für den Fall, dass die Rücksendung nicht möglich sei, auch ein Wertersatz der Origi­na­l­ver­packung erfolgen. Dies gehe aus der Regelung aber nicht eindeutig hervor. Im vorliegenden Fall stehe die streit­ge­gen­ständliche Klausel unter der Überschrift "Rückgaberecht", so dass der Eindruck entstehe, dass die wirksame Ausübung des Rückgaberechts davon abhinge, dass die Ware in der Origi­na­l­ver­packung zurückgeschickt werde. Auch einem Kunden, der den Klauseltext aufmerksam lese, werde nicht deutlich, ob diese Klausel sein Recht zur Rückgabe einschränke. Im Hinblick auf diese Unklarheit bestehe die Gefahr einer sachlichen Benachteiligung, so dass diese Regelung nach Entscheidung des Gerichts nicht rechtswirksam werden kann.

Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Frankfurt am Main (vt/st)

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