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Dokument-Nr. 16513

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Beschluss14.08.2013Oberlandesgericht DüsseldorfVI-Kart 1/12 (V)
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Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss14.08.2013

Oberlan­des­gericht Düsseldorf stoppt Übernahme von Kabel BW durch Liberty (Unitymedia)Vom BKartA vorgesehenen Neben­be­stim­mungen nicht geeignet, Verstärkung der markt­be­herr­schenden Stellung hinreichend zu kompensieren

Das Oberlan­des­gericht Düsseldorf hat heute die Entscheidung des Bundes­kar­tellamts (BKartA) aufgehoben, mit welcher dieses Ende 2011 die Übernahme des Kabel­netz­be­treibers Kabel Baden-Württemberg durch die zur Liberty Holding gehörenden Unitymedia GmbH gestattet hatte.

Das Gericht gab damit den Beschwerden von Netcologne und Deutscher Telekom statt. Nach Ansicht des Gerichts sind die vom BKartA vorgesehenen Neben­be­stim­mungen nicht geeignet, die aus der Fusion resultierende Verstärkung der markt­be­herr­schenden Stellung, die Unitymedia auf dem leitungs­ge­bundenen Signalmarkt zukomme, hinreichend zu kompensieren. Zwar sei dieser Signalmarkt bislang im Wesentlichen durch regional begrenzt agierende Anbieter geprägt. Es bestünden jedoch ausreichend konkrete Anhaltspunkte dafür, dass Kabel BW seine Geschäft­s­tä­tigkeit ohne den Zusammenschluss innerhalb der nächsten drei bis fünf Jahre auf das Gebiet von Unitymedia hätte ausdehnen und somit in Konkurrenz zu diesem Unternehmen hätte treten können.

Sobald das Urteil rechtskräftig geworden ist, müsste das BKartA erneut prüfen, ob die Fusion unter geänderten Bedingungen gestattet werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste der von den Unternehmen bereits vollzogene Zusammenschluss rückgängig gemacht und die Unternehmen entflochten werden.

Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online

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