15.11.2024
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Dokument-Nr. 7579

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Beschluss09.03.2009Oberlandesgericht DüsseldorfIII-5 Ss 7/09 ? 21/09
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Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss09.03.2009

"Übernachtung" im Gepäck-Schließfach eines Bahnhofs rechtfertigt Freiheitsstrafe9 Monate Freiheitsstrafe für 36 Gepäck-Schließfach-Übernachtungen ist allerdings zu hoch bemessen - OLG Düsseldorf hebt amtsge­richtliche Entscheidung auf

Wer 36x gegen ein Hausverbot verstößt und damit Hausfrie­densbruch begeht, kann dafür mit Freiheitsstrafe bestraft werden. Dies hat das Oberlan­des­gericht Düsseldorf entschieden. Es hob allerdings ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf auf, weil es die vom Amtsgericht ausgesprochene Freiheitsstrafe von 9 Monaten als zu hoch empfand.

Das Amtsgericht Düsseldorf hatte einen droge­n­ab­hängigen Angeklagten wegen Hausfriedensbruch in 36 Fällen zu einer Gesamt­heits­strafe von neun Monaten verurteilt, weil er sich zwischen August 2006 und Februar 2007 immer wieder trotz Hausverbotes im Düsseldorfer Hauptbahnhof aufgehalten hatte. Er hatte regelmäßig in einem Gepäck-Schließfach im Bahnhof geschlafen.

OLG: Gesamt­frei­heits­strafe ist zu hoch

Das Amtsgericht hatte für jeden Hausfrie­densbruch eine Freiheitsstrafe von einem Monat verhängt und die 36 Einzelstrafen zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von neun Monaten zusammengezogen. Der Strafsenat hat festgestellt, dass das Verhalten des Angeklagten zwar grundsätzlich eine kurze Freiheitsstrafe rechtfertige.

OLG: Verhalten des Angeklagten war eher lästig als schädlich

Jedoch sei zu berücksichtigen, dass die Taten in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang gestanden hätten, kein materieller Schaden verursacht worden sei und das Verhalten des Angeklagten eher lästig als schädlich gewesen sei. Es hätte daher keine derart hohe Gesamt­frei­heits­strafe verhängt werden dürfen. Der Strafsenat hat darauf hingewiesen, dass bei einer erneuten Verhandlung zu prüfen ist, ob der Angeklagte nicht möglicherweise in einer Entzie­hungs­anstalt unterzubringen sein wird (§ 64 Strafgesetzbuch).

Quelle: ra-online (pt)

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