21.11.2024
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Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil17.10.2019

Abgas­ma­ni­pu­lation bei einem VW ist Mangel und berechtigt zum RücktrittKäufer ist Fristsetzung zur Nacherfüllung wegen zerstörtem Vertrauens­verhältnis zum Fahrzeug­her­steller nicht zumutbar

Das Oberlan­des­gericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Käufer eines VW Passat Variant wegen der Abgas­ma­ni­pu­lation bei dem verbauten Dieselmotor der Motorbaureihe EA189 EU 5 vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Wegen des zerstörten Vertrauens­verhältnisses zum Hersteller des Fahrzeugs ist dem Käufer eine Fristsetzung zur Nacherfüllung nicht zumutbar.

Der Händler in Düsseldorf muss nun dem Käufer aus Bergisch Gladbach den Kaufpreis erstatten und darauf Verzugszinsen zahlen, da der Käufer das Fahrzeug schon im Jahr 2016 zurückgeben wollte, was der Händler verweigerte. Umgekehrt muss sich der Käufer eine Nutzungs­ent­schä­digung für jeden mit dem Fahrzeug zurückgelegten Kilometer anrechnen lassen.

Kein Anspruch auf weiteren Ersatz

Soweit der Käufer weitergehende Aufwendungen wie die Miete für die Garage des Fahrzeugs, Kleiderbügel, einen Smartphone-Adapter und dergleichen ersetzt haben wollte, hatte er damit keinen Erfolg.

Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online (pm/kg)

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