15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.

Dokument-Nr. 1599

Drucken
Urteil22.11.2001Oberlandesgericht Düsseldorf6 U 29/01
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil22.11.2001

Unwirksamkeit einer Preis­än­de­rungs­klausel für Reiseverträge („Kerosinzuschlag“)

Ein Reise­ver­an­stalter darf einem Kunden nicht nachträglich und ohne Begründung pauschal mehr Geld abnehmen als zuvor vereinbart worden ist. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen nach der der Reisepreis erhöht werden kann, wenn die Kosten für Kerosin oder Flugha­fen­ge­bühren steigen, ist unzulässig. Das hat das Oberlan­des­gericht Düsseldorf entschieden.

Der Kläger, ein Verbrau­cher­schutz­verein, hat sich gegen die von mehreren Reise­ver­an­staltern (den Beklagten) in ihren allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen enthaltene Bestimmung gewandt, nach der sie den schon vereinbarten Reisepreis erhöhen können, wenn sich die Beför­de­rungs­kosten (wie für Kerosin) oder Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- oder Flugha­fen­ge­bühren) oder die für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse erhöhen. Das Landgericht hat die Klagen abgewiesen. Der 6. Zivilsenat des Oberlan­des­ge­richts Düsseldorf hält hingegen die verwendeten Klauseln für unwirksam, weil sie die Kunden der Reise­ver­an­stalter unangemessen benachteiligen.

Der Senat hat unter anderem ausgeführt, allgemeine Reise­be­din­gungen seien auch dann, wenn sie sich an die gesetzlichen Vorgaben für ein Erhöhungs­ver­langen (hier: § 651 a Abs. 3 und 4 BGB) halten, einer Inhalts­kon­trolle zu unterziehen. Die Überprüfung der hier verwendeten Klauseln anhand der Bestimmungen des AGBG (Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen) habe ergeben, dass den Reise­ver­an­staltern ein zu großer Gestal­tungs­spielraum bei der Berechnung des neuen Preises verbleibe. Eine den Kunden unangemessen benach­tei­ligende Preiserhöhung sei danach möglich. Die Erhöhungs­klausel müsse, um wirksam zu sein, zumindest die relevanten Kosten­po­si­tionen, die für die Berechnung der Kosten­stei­gerung entscheidenden Bezugs­zeit­punkte, die für die einzelnen Kosten­po­si­tionen anzuwendenden Vertei­lungs­maßstäbe und den daran anknüpfenden Berechnungsweg angeben.

(Urteile des 6. Zivilsenats des Oberlan­des­ge­richts Düsseldorf vom 22. November 2001 – 6 U 29/01, 6 U 30/01 und 6 U 103/01 – )

Quelle: ra-online Redaktion, Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 23.11.2001

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1599

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI