Dokument-Nr. 8817
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Oberlandesgericht Dresden Beschluss18.09.2008
Makler hat keinen Provisionsanspruch bei nachträglich erhöhtem KaufpreisKaufpreis 25 Prozent über Angebot - Keine wirtschaftliche Gleichwertigkeit
Der Käufer einer Immobilie muss dem Makler keine Provision zahlen, wenn der Kaufpreis 25 Prozent von den ursprünglichen Preisvorstellungen abweicht. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hatte sich ein Makler einem Ehepaar angeboten, für diese den Kauf ihrer bisherigen Mietwohnung zu vermitteln. Laut Maklervertrag erklärte sich das Paar dazu bereit, dem Makler auf der Grundlage einer Kaufpreisvorstellung in Höhe von 220.000 € eine Provision zu zahlen. Am Ende der Verhandlungen mit dem bisherigen Vermieter und Eigentümer der Wohnung mussten sie allerdings 275.000 € zahlen. Deshalb verweigerten sie die Zahlung einer Provision an den Makler.
OLG Dresden weist Klage des Maklers ab
Zu Recht, befand das Oberlandesgericht Dresden. Zwar gebe es bei Immobiliengeschäften immer eine gewisse verhandlungsbedingte Unsicherheit, wie hoch der Kaufpreis letztlich ausfalle. Bei einer mehr als 25-prozentigen Abweichung des Kaufpreises von den ursprünglichen Erwartungen könne aber nicht mehr von einer wirtschaftlichen Gleichwertigkeit die Rede sein.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2009
Quelle: ra-online, Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
der Leitsatz
1. Ein Provisionsanspruch des Käufermaklers entsteht grundsätzlich nicht, wenn der tatsächlich zu zahlende Grundstückskaufpreis den zuvor von den Maklervertragsparteien übereinstimmend vorgestellten Preis um 25 % übersteigt.
2. Tritt ein Makler unaufgefordert an den Mieter einer Eigentumswohnung heran und teilt ihm neben der Verkaufsabsicht des Vermieters / Eigentümers mit, dass er sich für den Mieter bei Interesse um den Ankauf bemühen könne, ist ein im Anschluss gegebenes Provisionsversprechen des erwerbsinteressierten Mieters allein als Vermittlungs- und nicht auch als Nachweismaklerauftrag auszulegen.
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